Pflegeeinstufung: Hilfe zu Selbsthilfe - auch für Vermittler

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Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen gibt es seit Anfang des Jahres in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Früher wurde mehr oder weniger mit der Stoppuhr die notwendige Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen gemessen. Heute wird ganzheitlich ausgerechnet, wie bedürftig Senioren im gesamten Alltag sind. Auch psychische Probleme werden nun berücksichtigt. Doch etwas ist geblieben: Der entscheidende Hausbesuch des Gutachters.

Der Sachverständige der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung prüft, ob es aufgrund der Bedürftigkeit einen Anspruch auf gesetzliche Pflegeleistungen gibt. Der Test ist umfassender, komplexer und undurchsichtiger geworden - zumindest für Laien. Daher kommt die 150 Seiten umfassende Hilfe der Verbraucherzentrale Hamburg gerade zur rechten Zeiten. Das Buch "Pflegegutachten" erklärt die Grundbegriffe, Fristen und Schritte auf dem Weg zur Leistung aus der Pflegeversicherung.

Checkliste für den Gutachtertermin
Man erfährt, wie genau eine Begutachtung abläuft und welche Unterlagen dazu nötig oder hilfreich sind. Das Werk besteht aber im Wesentlichen aus einer umfangreichen Checkliste, die alle sechs Prüfmodule - nämlich Mobilität, geistige Fähigkeiten, psychische Probleme, Selbstversorgung, Medikamenteneinnahme und soziales Alltagsleben - umfangreich erfasst. Eine Hilfe für Hilfsbedürftige zur Selbsthilfe.

Rund 80 Fragen
Mit diesem Ratgeber wird der Schrecken der Begutachtung gebannt. Er ist für Angehörige, Freunde - aber durchaus auch für Versicherungsvermittler - sehr empfehlenswert. Immerhin müssen Vermittler immer öfter, aufgrund der demografischen Entwicklung der Gesellschaft, Senioren zur Risikovorsorge und Altersabsicherung beraten. Dabei kann die Verbraucherfibel durchaus als wertvolles Unterstützung dienen. Vor allem, weil der Checklistenteil zwar systematisch und übersichtlich ist, jedoch nicht unbedingt allein bewältigt werden kann.

Die Checkliste kann gut gemeinsam bearbeitet werden und zeigt den Senioren recht einfach ihren Status quo auf. So wird beispielsweise im Teil Mobilität gefragt, wie frei potentiell pflegebedürftige Person sich noch durch die Wohnung bewegen können und ob sie beim Treppensteigen nicht wegen der Sturzgefahr eigentlich Begleitung benötigen. In der Regel können mehrere Bereiche von Selbstständig bis Unselbstständig angekreuzt werden. Insgesamt gibt über alle sechs Module rund 80 Fragestellungen. Etwa im Modul 3 "psychische Probleme", die Frage nach Ängsten oder nächtlicher Unruhe. Natürlich wird immer noch analysiert, in welchem Umfang Köperpflege (Modul 4 - Selbstversorgung) möglich ist.

Selbst-Check zeigt weiteren Absicherungsbedarf
Das Buch, das mit Porto 12,40 Euro kostet, ist eine wirklich gute und handfeste Hilfe für eine Vorbereitung auf den Begutachtungstermin, denn es gibt zudem viele Verhaltenstipps. Damit können potenziell Pflegebedürftige und ihre Helfer den Antrag bei ihrer gesetzlichen Pflegekasse beruhigt stellen. Dabei sollte man beachten, dass die Kassen spätestens 20 Tage nach Antrag einen Gutachter rausschicken müssen. Übrigens gibt es in der Fibel der Verbraucherschützer auch einen Musterbrief, falls man gegen die Entscheidung der Pflegekasse Einspruch einlegen will.

Insgesamt dürfte ein solcher Selbstständigkeitscheck durchaus auch Hinweise auf eine zusätzlich notwendige Absicherung geben. Vielleicht wäre eine private Unfallversicherung mit Assistance-Leistungen sinnvoll. Allein die zusätzliche private Pflegeversicherung kann der vermeintliche Pflegefall wohl nur noch vor einer Ersteinstufung abschließen. Vielleicht zeigt aber gerade der Senioren-Check, dass noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Denn beim Alten ist auch geblieben, dass trotz der umfassenden Einschätzung der Alltagskompetenz und einer Erhöhung der Leistungen, die soziale Pflegeversicherung eine Teilkaskoabsicherung bleibt. In der Regel reicht das Geld der Pflegekasse nicht aus, um die Pflegebedürftigen voll abzusichern.

Der Ratgeber "Das Pflegegutachten" kann bei Verbraucherzentrale Hamburg Telefon: (040) 24832-0 bestellt werden. Das ist auch oder per E-Mail: info@vzhh.de möglich.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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