Pflegetagegeldversicherung: Deutlich höherer Marktstandard

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Ungeförderte Pflegetagegeldversicherungen sind in den letzten Jahren qualitativ deutlich besser geworden. Das hat das Kölner Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (Infinma) in einer aktuellen Untersuchung der Tarife von 35 Gesellschaften festgestellt. Damit stellen die Autoren eine eigene Faustregel in Frage.

Bisher wurde die Ansicht vertreten, dass die Pflegetagegeldversicherung im Vergleich zu Pflegerentenversicherung zwar die preislich günstigere, aber auch die qualitativ schwächere Absicherung ist. Nun hat die Pflegetagegeldversicherung deutlich aufgeholt. Insgesamt haben die Analysten 17 Marktstandards ausgemacht und die Entwicklung seit 2011 dargestellt. Schon die Zahl der Tarife hat sich seit damals um elf erhöht.

Noch 42 Tarife haben Altersbegrenzung
Aktuell wurden 87 Tarife betrachtet. Drei Leistungen erreichen Werte über 80 Prozent und sind damit absoluter Marktstandard. So ist die „Dynamik“ in 94 Prozent aller untersuchten Tarife vorhanden. 36 Tarife warten sogar mit einer Dynamik vor Leistungsfall ohne Altersbegrenzung auf, während 42 Tarife noch eine Altersbegrenzung eingebaut haben.

Die „europaweite Leistung“ ist in 87 Prozent und der „Ausschluss bei Vorsatz“ in 82 Prozent der untersuchten Tarife vorhanden. Während die ersten beiden Kriterien deutlich gewonnen haben. Musste der „Ausschluss bei Vorsatz“ am Markt ein Minus von zehn Prozentpunkten hinnehmen. Unter dem Strich haben zwölf Leistungen teilweise deutlich gewonnen. Das gilt etwa für die „Leistung weltweit“. Dieses Kriterium war 2011 noch in keinem Tarif vorhanden und wird heute schon in 26 Prozent der Tarife angeboten.

"Sonderzahlungen bei Eintritt" sind üblich
Marktstandard ist zudem „Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit“ und „Wartezeit entfällt“ mit jeweils 75 Prozent und deutlichem Plus gegenüber 2011. Auch die Leistung bei Demenz, also bei Pflegestufe „0“, ist mittlerweile in 63 Prozent der Tarife vorhanden und dürfte somit auf jeden Fall als Marktstandard bewertet werden. 2011 lag der Anteil der Tarife, die mit einer solchen Leistung aufwarteten, noch bei mageren 15 Prozent. Üblich sind nun auch „Sonderzahlungen bei Eintritt“ der Pflegebedürftigkeit (62 Prozent) und Assistance-Leistungen (61). Auf dem Weg zum Standard dürfe zudem das Leistungsfeature „rückwirkende Leistung“ sein, dass aktuell in 38 aller Tarife am Markt vertreten ist.

ADL-Prüfung wird salonfähig gemacht
Eine Sonderstellung erhält die Leistungsprüfung nach ADL (activities of daily living). Bisher hat nur die Hallesche Krankenversicherung einen Tarif mit ADL-Prüfung. Dazu schreibt Infinma: „Wir können uns vorstellen, dass andere Anbieter hier nachziehen werden und es in Zukunft auch für die Pflegetagegeld-Versicherung relevant werden könnte.“ Gleichzeitig zitieren die Autoren die Deutsche Familienversicherung, die herausgefunden haben will, dass die ADL-Prüfung bei fünf bis acht Prozent der Versicherten zu einer Einstufung in eine höhere Pflegestufe führt und damit auch höhere Leistungen bringt.

Gleichzeitig würde den Kunden „die Angst vor der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder Medicproof“ genommen. Fazit: Hier arbeiten die Analysten elegant daran, die ADL-Prüfung dem Markt näherzubringen.

Bildquelle: ©B. Cordt

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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