Pflegeversicherung: Hoffen auf Vater Staat

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Eine Pflege-Umfrage belegt einen zwiespältigen Umgang der Deutschen mit dem Thema. Obwohl nur eine Minderheit davon ausgeht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung alle Kosten abdeckt, hat lediglich rund ein Drittel privat vorgesorgt.

Ganze sieben Prozent der Befragten einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Gothaer Versicherung glauben, dass im Pflegefall die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen, um alle entstehenden Kosten abzudecken. Wer wird die Kosten für die Pflege zahlen, lautete eine Frage? 80 Prozent nannten hier die gesetzliche Pflegeversicherung. 69 Prozent glauben, dass die private Pflegeversicherung in einem solchen Fall herangezogen werden kann, 62 Prozent nennen das eigene Vermögen und 61 Prozent die Krankenversicherung.

Wer zahlt im Ernstfall
Mehr als die Hälfte der Befragten glaubt, dass im Pflegefall das Sozialamt (55 Prozent) oder die gesetzliche Rentenversicherung (52 Prozent) für die Kosten der Pflege herangezogen werden können. Weniger als die Hälfte der Befragten meint, dass der Lebenspartner des Pflegebedürftigen (48 Prozent) oder die private Rentenversicherung (46 Prozent) herangezogen werden können.

32 Prozent der befragten Bundesbürger geben an, neben der gesetzlichen auch eine private Pflegezusatzversicherung zu besitzen. 67 Prozent haben nicht privat vorgesorgt. Von den älteren Befragten (über 45) sind mit 35 Prozent überdurchschnittlich viele Personen privat abgesichert. Das Gleiche gilt für Personen mit einem Einkommen von mehr als 4.000 Euro (40 Prozent).

Jüngere scheuen das Thema
33 Prozent der Befragten geben an, sich schon häufig mit dem Thema der finanziellen Pflegeabsicherung bei Krankheit oder im Alter beschäftigt zu haben. 41 Prozent haben das bislang zumindest hin und wieder getan. 25 Prozent, bei den unter 30-jährigen sogar 47 Prozent, haben sich bisher noch nicht mit dem Thema beschäftigt. Das zum 1. Januar 2017 in Kraft tretende Pflegestärkungsgesetz II (fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen) war nur 46 Prozent der Befragten bekannt.

Die Befragung wurde im April 2016 vom Marktforschungsinstitut Forsa im Auftrag der Gothaer Versicherung erstellt. Befragt wurden 1.003 Personen.

Lesetipp
Zweites Pflegestärkungsgesetz: Paradigmenwechsel im Sozialrecht

Die Kriterien, nach denen in Deutschland Pflegebedürftigkeit ermittelt wird, spiegeln häufig nicht die Realität wider. Deswegen bringt der Gesetzgeber zum 1. Januar 2017 differenziertere Beurteilungen und neue Pflegegrade auf den Weg. Damit wird ein weiteres Kapitel in der Pflegepflichtversicherung aufgeschlagen.

Quelle: Gothaer
Bildquelle: Birgit Cordt

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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