Pflichtpolice für Elementarschäden nach GDV-Idee?

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Wieder ist die Diskussion über eine Pflichtversicherung für Elementarschäden aktuell. Ein Länderantrag wird jetzt im Bundesrat verhandelt. Scheinbar könnte dann das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgeschlagene Opt-Out-Modell kommen. Für Vermittler wird es jetzt nochmals spannend: Vor der Pflichtversicherung kann mit Hinweis auf diese noch ordentlich motiviert werden.

Am 31. März in der Mittagszeit ist es soweit. Dann dürfte der Bundesrat in seiner 1032. Sitzung dem Bund damit beauftragen, die Grundlagen für die bundesweite Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden an Gebäuden zu legen. Das fordern die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gemeinsam. Schon 2022 waren sich aller Länder hier eigentlich einig. Vor allem in Nordrhein-Westfalen ist der Schock aus dem Sommer 2021, als durch den Starkregen Bernd in der Eifel ganze Dörfer untergingen, noch präsent.

Versicherungslobby ist entspannt

Während in der Vergangenheit die Versicherer immer vehement gegen eine Pflichtversicherung argumentiert haben, ist die Lobby nun trotz der Initiative der Länder sehr gelassen. So kommentiert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in einer knappen Pressemitteilung: „Prävention und Klimafolgenanpassung sind der Dreh- und Angelpunkt, damit Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen. Die Versicherungswirtschaft setzt sich daher für ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung ein. Es sieht vor, alle Wohngebäude rundum gegen Naturgefahren zu versichern. Dafür würden bereits geschlossene Gebäudeversicherungen von einem Stichtag an automatisch auf Elementarschutz umgestellt, sofern Kunden nicht widersprechen. Dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage.“ Und eben die könnte nun, durch den Bund erlassen werden.

Viele Aspekte sprechen für GDV-Modell

Darauf deutet auch die Pressemitteilung des Landes NRW hin. Dort heißt es, dass durch den Bund „ein System weitgehend flächendeckender privater Versicherungen von Gebäudeeigentümern gegen Elementarrisiken etabliert werden“ soll. Dahinter steht wohl tatsächlich der Wunsch, das Opt-Out-Modell des GDV einzuführen, dass übrigens auch vom Bund der Versicherten (BdV) in ähnlicher Form vorgeschlagen wurde. Bei bestehenden Verträgen soll „schnell“ und „rechtssicher“ zu einem Stichtag umgestellt werden. Bisher verfügen nur rund die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer über eine Elementarschadenversicherung.

Vermittler sollten Kunde ohne Elementarschutz informieren

Für Vermittler bringt schon die neue öffentliche Diskussion eine gute Möglichkeit, bei ihren Wohngebäudebestandskunden ohne Elementarschutz vorstellig zu werden. Viele wissen ja immer noch nicht, dass ihre klassische Police nur die Naturgefahren Sturm und Hagel deckt. Erst mit der Extra- oder sonstigen Elementar-Versicherung gibt es dann Schutz gegen Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung sowie sogar gegen Erdbeben und Vulkanausbruch. Und wenn die Pflichtversicherung über die Bundesregierung nun sowieso kommt, wäre es doch sinnvoll, sofort Nägel mit Köpfen zu machen und das existenzielle Risiko für jeden Hausbesitzer zu bannen.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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