PKV muss weg von der Abschlussprovision

Die Ratingagentur Assekurata plädiert dafür, dass bei der Vermittlung von privaten Krankenversicherungen (PKV) keine oder deutlich weniger Abschlussprovision gezahlt wird. "Es sollte möglichst nur noch gegen laufende Provision verkauft werden", forderte jetzt Guido Leber, bei Assekurata für den Bereich Analyse verantwortlich. Damit könne die Branche endlich wirtschaftlich unsinnige und verbraucherschädliche Umdeckungen weitgehend ausmerzen.

So werden nach Erkenntnis der Assekurata vor allem Kunden, die nach dem 1. Januar 2009 einen PKV-Vertrag abgeschlossen haben, zu anderen Versicherern umgedeckt. "In den meisten Fällen ist das aber, obwohl im Schnitt rund 70 Prozent der Alterungsrückstellungen mitgegeben werden, nicht vorteilhaft für den Kunden", kritisierte Leber. So müssten die Kunden erneut eine Abschlussprovision zahlen. Da die Tarife gezillmert seien, würde diese die Alterungsrückstellungen oft wieder ins Minus drücken. Im Alter müsste der Kunde dann eine höhere Prämie zahlen. "In dem meisten Fällen kann ein Beitragsvorteil nur damit erreicht werden, dass die Kunden in leistungsschwache Tarife umgedeckt werden", so Leber.

Umdeckungen für Vermittler attraktiv

Für Vermittler seien diese Umdeckungen aber trotz der auf neun Monatsbeiträge (MB) gedeckelten Provisionen attraktiv. "Durch Beitragssteigerungen erhalten die Vermittler jetzt unter dem Strich wieder so viel wie vor der Deckelung", schätzt Leber. In der Vergangenheit waren Spitzenprovisionen von bis zu 15 MB gezahlt worden.

Volle Probabilität führt zu Insolvenzen
Gleichzeitig sollten alle PKV-Unternehmen den Wechsel ihrer Kunden innerhalb des Unternehmens in einen Alternativtarif aktiv unterstützen. Durch das restriktive Verhalten vieler Versicherer seien so genannte Beitragsoptimierer ins Geschäft gekommen. Sie würden aber in der Regel kein seriöses Geschäft betrieben, sondern die Kunden in leistungsschwache Tarife bringen, um ihr Erfolgshonorar zu steigern.

"Etliche solcher Fälle habe ich gesehen", sagte Leber. Zwar würde die aktive Umstiegshilfe vielen Unternehmen wegen geringerer Beitragseinnahmen "weh tun". Doch dies sei eher verschmerzbar, als die politisch geforderte Portabilität der Alterungsrückstellungen in vollem Umfang auch für Altverträge, wenn der Kunde den Versicherer wechseln will. Eine nachträgliche Portabilisierung der Alterungsrückstellung per Gesetz könnte zu einer Schieflage einzelner Unternehmen führen, heißt es bei Assekurata. Insolvenzen seien dann nicht ausgeschlossen.

So sei der Wechsel in ein anderes Unternehmen heute mit einem Preisnachlass für alle kalkuliert, weil nach bisherigem Recht der Aussteiger seine Rückstellungen an das Kollektiv abgebe. Eine Wechseloption, die vor allem gesunde Kunden in Anspruch nehmen würden, weil sie bei den aufnehmenden Versicherern die Gesundheitsprüfung bestehen können, würde zudem eine Lücke im Risikodeckungskapital reißen.

Unrealistische Forderungen
Fast unerfüllbar sind nach Einschätzung der Experten Forderungen, beim Wechsel die auszuzahlenden Alterungsrückstellungen an der Gesundheit des Versicherten zu bemessen. Schon die Fehlsteuerungen des Risikostrukturausgleiches durch gesetzliche Krankenkassen (GKV), zeige die Problematik. "Lukrative" Krankheiten tauchten verstärkt auf. Zudem sei der Risikostrukturausgleich der GKV ein aktuelles System das jährlich Gelder verteile. Wenn Kassen merkten, dass sie für bestimmte Krankheitsbilder nicht genügend Geld bekämen, könnten sie umsteuern. Das sei im Kapitaldeckungssystem kaum möglich. Hier müsse heute entschieden werden, wie viel Geld die Krankheit auf lange Sicht koste, damit der Kunde nicht zu viel oder zu wenig mitbekomme.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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