PKV-Wechsel: Mindestverweildauer nur 18 Monate

Mit der Gesundheitsreform kommt ab dem 1. Januar 2009 die Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung (PKV). Wie das (BMF) berichtet, können Altkunden, die bereits vor dem Stichtag privat krankenversichert waren, in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln. Anstatt der ursprünglich geplanten Mindestverweildauer von 24 Monaten, müssen sie dort nun 18 Monate ausharren, bevor sie sich wieder vollversichern oder erneut in den Basistarif eines anderen Anbieter wechseln können.

Wer ab Januar 2009 eine private Krankenversicherung abschließt, der erhält ein uneingeschränktes Wechselrecht zu anderen privaten Anbietern. Beim Wechsel gehen die angesparten Alterungsrückstellungen nicht verloren. Für Kunden, die schon vor dem 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, regelt die so genannte Kalkulationsverordnung des Bundesfinanzministeriums, wie hoch die Alterungsrückstellungen sind, die der Kunde beim Wechsel zu einem anderen Tarif oder einem anderen Anbieter mitnehmen kann.

Voraussetzungen und Folgen
Danach kann der Kunde zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2009 wechseln ohne Verluste bei den Alterungsrückstellungen zu riskieren. Nach einem Wechsel in den Basistarif eines Unternehmens beträgt die Mindestverweildauer 18 Monate, so das BMF. Ist die Mindestverweildauer abgelaufen, dann kann der Kunde mit seiner gesamten Alterungsrückstellung entweder in einen Volltarif des Unternehmens, oder in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln. In allen anderen Fällen kann er nur die seit dem 1. Januar 2009 aufgebaute Alterungsrückstellung mitnehmen.

Über den 30. Juni 2009 hinaus können künftig nur Versicherte wechseln, die 55 Jahre oder älter sind, eine Rente oder Beamtenpension beziehen oder nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr aufbringen können.

Foto: Pixelio/S. Hofschläger

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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