Plädoyer für eine solidarische Lebensleistungsrente

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Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen zur Einführung einer solidarischen Lebensleistungsrente. In der jüngsten Sitzung beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Die Petition zielt darauf ab, dass im Rahmen der geplanten Lebensleistungsrente Schwerbehinderte bereits nach 35 Beitragsjahren Rente beziehen können. Ergänzend fordern die Petenten bereits jetzt eine Art Bestandsschutz für die genannte Personengruppe im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.

Soll Geringverdienern und Menschen zugutekommen
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die Verabredung im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, wonach Menschen, die langjährig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und dennoch im Alter weniger als 30 Entgeltpunkte erreichen, durch eine Aufwertung ihrer Rente besser gestellt werden sollen. Diese Verbesserung soll dem Koalitionsvertrag zufolge Geringverdienern und Menschen zugutekommen, die Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben.

In einer zweiten Stufe sollen diejenigen, die trotz dieser Aufwertung nicht auf eine Rente von 30 Entgeltpunkten kommen, entsprechend einer Bedürftigkeitsprüfung aber als bedürftig gelten, einen weiteren Zuschlag bis zur Gesamtsumme aus 30 Entgeltpunkten erhalten.

Wie aus einer Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, gibt es derzeit noch keine über die Überlegungen im Koalitionsvertrag hinausgehenden Festlegungen. Das Gleiche gelte auch für den konkreten Zeitplan.

Thema "Bestandsschutz" noch nicht abschließend geklärt
Was den in der Petition geforderten Bestandsschutz angeht, so weist der Petitionsausschuss daraufhin, dass es nicht möglich sei, im Rahmen der künftigen neuen Rentenart bereits jetzt einen Bestandsschutz zuzuerkennen. "Ob entsprechende Regelungen im Gesetzgebungsverfahren zu einer Art Bestandsschutz führen, bleibt abzuwarten", heißt es dazu in der Beschlussempfehlung.

Textquelle: Bundestag; Bildquelle: © Oliver Berg / dpa

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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