Pläne zur UPD-Reform kritisch hinterfragt

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Mit dem „15. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ will die Bundesregierung die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) neu ordnen und in eine Stiftung bürgerlichen Rechts überführen. Ziel sei es, so der Gesetzentwurf, eine vollständig unabhängige Patientenberatung dauerhaft zu etablieren.

Die Gesetzespläne streben aber nicht nur eine Errichtung der UPD-Stiftung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) an, sondern auch einen Zwang zur Finanzierung der UPD durch GKV und Private Krankenversicherung (PKV), so die kritische Haltung des PKV-Verbandes. Damit widerspricht die geplante Neuaufstellung der UPD dem selbstgesteckten Ziel im Koalitionsvertrag, die UPD künftig komplett unabhängig auszugestalten, moniert der Verband weiter.

Können nicht angemessen auf die korrekte Mittelverwendung einwirken

Ab dem 1. Januar 2024 soll die UPD-Stiftung jährlich einen Gesamtbetrag von 15 Millionen Euro erhalten, davon 93 Prozent von der GKV und sieben Prozent von der PKV.
„Auch in Zukunft soll die UPD aus Beitragsgeldern der Krankenversicherung finanziert werden, aber gleichzeitig allen Bundesbürgerinnen und –bürgern Angebote machen. Das ist verfassungsrechtlich äußerst problematisch. Zusätzlich ist geplant, dass weder GKV noch PKV angemessen auf die korrekte Mittelverwendung einwirken können. Wir erwarten, dass der Staat die Rechte der Selbstverwaltung nicht weiter beschneidet und nicht in die Töpfe der Sozialversicherung greift, um damit gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die der UPD zu finanzieren“, argumentiert Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

GKV und PKV weisen in diesem Zusammenhang auf die mit der UPD verbundenen verfassungsrechtlichen Bedenken hin. Denn das vorgesehene Beratungsangebot der UPD soll auf sämtliche gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen ausgerichtet sein – unabhängig vom Versicherungsverhältnis. Nach Ansicht der Verbände handele es sich also gerade nicht um originäre Leistungen der Krankenversicherung für die Versicherten.

Soll als öffentliche Aufgabe organisiert und finanziert werden

„Die unabhängige Patientenberatung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eindeutig aus Steuermitteln finanziert werden muss. Ihre Wirkung entfaltet sich insbesondere da, wo sie als Wegweiser im Gesundheitssystem und zwischen den verschiedenen Zweigen der sozialen Sicherheit und den Leistungserbringenden dient. Die UPD wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie von Anfang an als öffentliche Aufgabe organisiert und finanziert wird“, so Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes.

Quelle: PKV-Verband

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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