Provisionsabgabeverbot verstößt gegen europäische Gewerbefreiheit

Ein Online-Versicherungsmakler will das Provisionsabgabeverbot notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof kippen.

„Wo andere Anleger draufzahlen, bekommen informierte Anleger Geld zurück: Abschlussprovisionen von Altersvorsorgeprodukten, die normalerweise in die Tasche des Vermittlers fließen, erstattet der unabhängige Finanzvermittler AVL komplett an den Anleger“, heißt es in einer Pressemitteilung des Herausgeber AVL Finanzdiensteistung. Investmentfonds aus Weinstadt.

Vorbeugende Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht
8.400 Kunden sollen nun 750.000 Euro Abschlusskosten aus 2010 rückerstattet bekommen. Der Online-Makler Uwe Lange, der auf seiner Homepage Fondsanteile und Versicherungen ohne Beratung verkauft, hat nun Ärger mit der Aufsichtsbehörde bekommen, weil die Rückzahlung der Provisionen gegen geltendes Recht verstößt. Dagegen will der Lange laut Spiegel sogar notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof klagen. Er soll gegen die Aufsichtsbehörde eine vorbeugende Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht haben. Juristen räumen dem Makler gute Chancen ein. Angeblich soll das Provisionsabgabeverbot gegen die europäische Gewerbefreiheit verstoßen.

Lange will sein Unternehmen allein von Verwaltungsgebühren finanzieren. „Unabhängige Finanzvermittler mit Internetportalen, wie etwa AVL, bieten hingegen häufig Rabatte auf Ausgabeaufschläge von bis zu 100 Prozent. Mit der Wahl des Vermittlers lassen sich somit die Kosten beim Fondskauf beeinflussen“, so der Makler in einer Mitteilung.

Bild: © / Carsten Weber

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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