Eine Offenlegung der Vermittlerprovisionen soll es nach Ansicht des Finanzausschuss des Deutschen Bundestags nun doch nicht geben. Der Ausschuss änderte an dieser Stelle den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG).
"Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen, da die Provision in unterschiedlichen Vertriebswegen eine unterschiedliche Bedeutung und Höhe habe, begründeten die Koalitionsfraktionen ihren Antrag." Vor allem unabhängige Versicherungsmakler wären durch eine solche Ausweispflicht stark benachteiligt worden. Gleichzeitig hatten Berufsverbände vor einer Neiddebatte gewarnt.
Verständnis für die Situation der Vermittler
"Es ist sehr schön, das unsere Argumente bei den Politikern in Berlin aufgenommen wurden und für unsere berufsständische Situation Verständnis gezeigt wird", sagte Michael Heinz, Präsident des Bundeverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in einer ersten Stellungnahme zur Entscheidung des Finanzausschusses.
Vorsorgeprodukte sollen für Verbraucher aber trotzdem transparenter werden. So sollen nun die so genannten Effektivkosten von Lebensversicherungsverträgen angeben werden. Die Angabe der Gesamtvertriebskosten ist bereits bei den staatlich geförderten Riesterverträgen Pflicht.
Renditeminderungskennzahl ist (noch) nicht verbreitet
Ob der Ausweis der Kosten auch als Renditeminderungskennzahl erfolgen soll ist noch nicht klar. Eine solche Kennzahl, die aufzeigt in welchem Umfang die Kosten die Rendite des Vorsorgeprodukts mindern ist besonders verbraucherfreundlich, weil dann auch andere Anlageprodukte wie Fonds vergleichbar wären. Obwohl der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Renditeminderung bereits 2011 empfohlen hat, wird der Ausweis in dieser Form erst von wenigen Unternehmen praktiziert.
So wird diese Kennzahl beispielsweise von Allianz, Volkswohlbund, Standard Life, DWS, Canada Life, Ergo sowie HDI und Debeka beim Vertragsschluss veröffentlicht.
Kunden stärker an Risikoüberschüssen beteiligt
Im Weiteren billigte der Finanzausschuss den Entwurf des LVRG. So sollen künftig Ausschüttungen an Aktionäre untersagt werden, um die Erfüllung der garantierten Zusagen sicherzustellen. Außerdem kann die Ausschüttung von so genannten Bewertungsreserven an Kunden, deren Verträge enden, begrenzt werden. Diese Regelung soll übergangslos mit dem Gesetz in Kraft treten.
Im Gegenzug sollen die Kunden stärker an den Risikoüberschüssen beteiligt werden. Die Quote steigt von heute 75 auf 90 Prozent. Auch die Senkung der Garantieverzinsung für Neuverträge auf 1,25 Prozent ab 2015 wurde vom Finanzausschuss für als sachgerecht akzeptiert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmt nach den Änderungen dem Entwurf zu. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Das LVRG soll an diesem Freitag (4. Juli) abschließend im Bundestag beraten werden.
"Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen, da die Provision in unterschiedlichen Vertriebswegen eine unterschiedliche Bedeutung und Höhe habe, begründeten die Koalitionsfraktionen ihren Antrag." Vor allem unabhängige Versicherungsmakler wären durch eine solche Ausweispflicht stark benachteiligt worden. Gleichzeitig hatten Berufsverbände vor einer Neiddebatte gewarnt.
Verständnis für die Situation der Vermittler
"Es ist sehr schön, das unsere Argumente bei den Politikern in Berlin aufgenommen wurden und für unsere berufsständische Situation Verständnis gezeigt wird", sagte Michael Heinz, Präsident des Bundeverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in einer ersten Stellungnahme zur Entscheidung des Finanzausschusses.
Vorsorgeprodukte sollen für Verbraucher aber trotzdem transparenter werden. So sollen nun die so genannten Effektivkosten von Lebensversicherungsverträgen angeben werden. Die Angabe der Gesamtvertriebskosten ist bereits bei den staatlich geförderten Riesterverträgen Pflicht.
Renditeminderungskennzahl ist (noch) nicht verbreitet
Ob der Ausweis der Kosten auch als Renditeminderungskennzahl erfolgen soll ist noch nicht klar. Eine solche Kennzahl, die aufzeigt in welchem Umfang die Kosten die Rendite des Vorsorgeprodukts mindern ist besonders verbraucherfreundlich, weil dann auch andere Anlageprodukte wie Fonds vergleichbar wären. Obwohl der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Renditeminderung bereits 2011 empfohlen hat, wird der Ausweis in dieser Form erst von wenigen Unternehmen praktiziert.
So wird diese Kennzahl beispielsweise von Allianz, Volkswohlbund, Standard Life, DWS, Canada Life, Ergo sowie HDI und Debeka beim Vertragsschluss veröffentlicht.
Kunden stärker an Risikoüberschüssen beteiligt
Im Weiteren billigte der Finanzausschuss den Entwurf des LVRG. So sollen künftig Ausschüttungen an Aktionäre untersagt werden, um die Erfüllung der garantierten Zusagen sicherzustellen. Außerdem kann die Ausschüttung von so genannten Bewertungsreserven an Kunden, deren Verträge enden, begrenzt werden. Diese Regelung soll übergangslos mit dem Gesetz in Kraft treten.
Im Gegenzug sollen die Kunden stärker an den Risikoüberschüssen beteiligt werden. Die Quote steigt von heute 75 auf 90 Prozent. Auch die Senkung der Garantieverzinsung für Neuverträge auf 1,25 Prozent ab 2015 wurde vom Finanzausschuss für als sachgerecht akzeptiert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmt nach den Änderungen dem Entwurf zu. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Das LVRG soll an diesem Freitag (4. Juli) abschließend im Bundestag beraten werden.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek