Rechtsschutz: Prozesskosten-Absetzbarkeit weiter eingeschränkt

Die Rechtsschutzversicherung als Kostenschutz wird noch wichtiger. Denn künftig sind Zivilprozesskosten noch seltener von Steuer absetzbar. Wer streitet und ohne Versicherungsschutz ist, muss die Kosten daher meist voll aus eigener Tasche tragen. "Das kann sogar passieren, wenn man den Prozess gewinnt", warnt Monika Maria Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

So sei es nicht selten, dass trotz eines gewonnen Prozesses der Gewinner auf seinen Kosten sitzen bleibt, weil der Gegner mittelos ist. Bisher konnten die Kosten eines Zivilprozesses immerhin noch steuerlich geltend gemacht werden. "Das galt bisher, wenn die Prozesse nicht mutwillig angestrengt wurden", so Risch, die Fachanwältin für Versicherungsrecht ist. So hatte der Bundesfinanzhof 2011 (AZ: VI R 42/10) entschieden, dass die Kosten für einen Zivilprozess von der Einkommenssteuer abgesetzt werden können, wenn der Prozess ausreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Was absetzbar ist, ist umstritten
Nun hat die Finanzverwaltung die Absetzbarkeit weiter erschwert. Künftig gilt das solche Kosten nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn es für den Betroffenen um seine seine Existenzgrundlage geht. "Wann die Absetzbarkeit gilt, dürfte künftig rechtlich oft umstritten sein", schätzt Juristin Risch. So müsste man vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz seine Kosten immer tragen, auch dann wenn man gewinnt. Daher stelle sich nun die Frage, ob der Kampf um den Arbeitsplatz von der Finanzverwaltung als Existenzbedrohung angesehen werde.

Für Mieter, abhängig Beschäftigte und Autofahrer ein "Muss"
Bei Streitigkeiten, die Versicherungen betreffen, geht nach Meinung von Risch fast immer um die Existenz. Daher könnten die Kosten für Prozesse im Rahmen einer Unfallversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch einer Gebäudeversicherung weiterhin absetzbar sein. Ähnliches gelte im Rahmen des Schadensrechts, etwa bei Arzthaftungsfällen oder nach einem Verkehrsunfall, wenn der Versicherungsnehmer seine Ansprüche für Erwerbsausfall oder Haushaltsführung durchsetzen muss.

Wer hingegen vollen Kostenschutz bei Streitigkeiten möchte und nicht noch zusätzliche Ärger mit dem Finanzamt, sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen. "Wer zur Miete wohnt, abhängig beschäftigt ist oder Auto fährt, für den ist eine Rechtsschutzversicherung eigentlich ein Muss", so Risch. In diesen Bereichen bestehe ein hohes Streitrisiko.

Bild: © Gerd Altmann/

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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