Rechtsschutz-Rating fällt vernichtendes Urteil

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Viele Rechtsschutztarife sind vollkommen unzulänglich. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Rating-Agentur Franke & Bornberg.

„Privater Rechtsschutz ist längst kein Standardprodukt mehr“, stellt Michael Franke, Geschäftsführer des Marktbeobachters fest. Das aktuelle Rating ergab eine Notenspreizung von „ungenügend“ (F-) bis zu „hervorragend“ (FFF+). Die Topnote konnten die ARAG und die Roland Rechtsschutzversicherung erreichen.

Weiterhin gelten die Rechtschutzbedingungen als ein „Buch mit sieben Siegeln“. Daher ist ein Rechtsschutz-Rating besonders wichtig. Versicherungsmakler können mäßig bewertete Tarife ihren Kunden kaum haftungssicher anbieten. Streng genommen sind nur die 23 Familien-Tarife und 21 Single-Angebote, die noch ein „sehr gut“ (FFF) erreicht haben, vermittelbar. Damit fallen 130 Familien- und Single-Tarife durch das Qualitätsraster. Insgesamt wurden hat 391 Tarifvariationen von 39 Versicherern untersucht.

Sehen keinen außergerichtlichen Schutz vor

Ein wichtiger Grund: Bei „sehr guten“ Tarifen wird als Mindestkriterium geprüft, ob außergerichtliche Kosten im Bereich Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz gedeckt sind. Die Kunden haben daher schon Schutz vor den Behörden. An dieser Stelle ist das Rating dennoch unscharf. Besser wäre es, wenn grundsätzlich auf die außergerichtliche Leistung abgestellt würde. Rechtschutzversicherung ohne diese Leistung könnten dann deutlich abgewertet werden. Das ist derzeit noch nicht der Fall.

So erreicht der „Arag Aktiv-Rechtsschutz Basis Stand April 2021“ die schmeichelhafte Note 3,3 und die „Deurag Fokus ohne Arbeits-RS, Stand Oktober 2020“ sogar die Bewertung 2,7. Beide Tarife sehen aber keine außergerichtliche Kostenerstattung vor, sieht man vom Mediationschutz ab.

Problem mit Partneranwaltsnachlass

Die Welt der Rechtsschutzversicherungen ist in den vergangenen Jahren ganz eindeutig komplexer und facettenreicher geworden. So sehen viele Tarife Selbstbehaltsmodelle vor, die teilweise reduziert werden können, wenn der Kunde Partneranwälte einschaltet. Seit Jahren ist umstritten, ob ständig für den Versicherer tätige Juristen weiterhin 100-prozentig objektiv für ihren Mandanten handeln. Auch solche Konstruktionen kann das Franke & Bornberg-Rating nicht ergreifen, das allein auf Bedingungsleistungen abstellt. Auf Basis des Ratings können Vermittler unter den top-bewerteten Tarifen einen Preis- und Selbstbehalts-Vergleich durchführen, mit dem optimaler Schutz ermittelt werden kann.

Mehr Serviceleistungen im Angebot

Bei den Ergänzungspaketen beobachten die Analysten einen deutlichen Anstieg. Mehrwert ergibt sich laut Experte Franke aus dem Trend zum Internetschutz. So würde die neue Leistungsart „Online-Reputation“ den Kunden bei Verleumdung oder Mobbing durch das Internet zu Schadensersatz- und der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen helfen. Laut Franke sollte hier die Deckung möglichst ohne Sublimit gelten. Per Rechtschutzpolice gibt es bei hochwertigen Tarifen nun auch eine Absicherung bei Verstößen gegen das Urheberrecht.

Nur wenige Versicherer übernehmen sämtliche Kosten

Das gilt zudem für sehr umfassende Assistance-Leistungen, etwa im Bereich der Vorsorge. So gibt es Beratungs-Rechtsschutz in Erb-/ Familien- und Lebenspartnerschaftsrecht, Rechtsschutz bei Betreuungsverfahren, zusätzliche Tätigkeit im Erb-/Familien- und Lebenspartnerschaftsrecht, Rechtsschutz in Unterhaltssachen, Erstellen eines Testaments sowie Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen und Mediation in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten. „Nur wenige Versicherer übernehmen sämtliche Kosten im Familien- und Erbrecht. Da muss man schon ganz genau hinsehen“, so Franke. Natürlich bleibt es grundsätzlich dabei, dass alle Rechtsschutzversicherer den tatsächlichen Streit um das Erbe nicht versichern.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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