Rentenversicherungsbericht 2016: Stagnierender Beitragssatz und mehr Arbeitnehmer

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Die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung sind erneut gestiegen, bis zum Oktober 2016 um rund 3,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht 2016 hervor. Darin heißt es weiter, dass für das Jahresende eine Nachhaltigkeitsrücklage von 32,2 Milliarden Euro erwartet werde. Das entspricht 1,6 Monatsausgaben.

Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auch im Jahr 2017 bei 18,7 Prozent liegen und bis 2021 auf diesem Niveau stagnieren wird. Anschließend steigt er schrittweise wieder an, über 20,2 Prozent im Jahr 2025 bis auf 21,8 Prozent im Jahr 2030.

Renten steigen bis 2030 um insgesamt rund 35 Prozent an
Nach den dem Bericht zugrunde liegenden Modellrechnungen steigen die Renten bis zum Jahr 2030 um insgesamt rund 35 Prozent an. Das entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,1 Prozent pro Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern, also das Verhältnis von Renten zu Löhnen, beträgt derzeit 48 Prozent und sinkt bis 2030 auf 44,5 Prozent. Dieser Rückgang mache deutlich, dass die gesetzliche Rente künftig alleine nicht ausreichen werde, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen, schreibt die Regierung.

Im Juli 2015 betrug die durchschnittliche Höhe der gesetzlichen Rente für Männer 1.025 Euro und für Frauen 640 Euro. Getrennt nach Ost und West haben die Rentnerinnen im Osten Deutschlands aufgrund ihrer längeren Erwerbstätigkeit eine deutlich höhere Rente (838 Euro) als jene ist Westdeutschland (586 Euro). Aus dem Bericht geht auch hervor, dass rund vier Millionen und damit knapp 20 Prozent der Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr als eine Rente bezogen haben. Rund 87 Prozent der Mehrfachrentner waren demnach Frauen.

Die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-jährigen Männer stieg im Zeitraum von 2000 bis 2015 um rund 32 Prozentpunkte auf 59 % an. Die Erwerbstätigenquote 60- bis 64-jähriger Frauen stieg im gleichen Zeitraum ebenfalls, und zwar um rund 36 Prozentpunkte auf 48 %. Insgesamt beträgt die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen in 2015 das 2,65-fache ihres Wertes von 2000. Es ist davon auszugehen, dass die Erwerbsbeteiligung Älterer auch in Zukunft weiter ansteigen wird.

Schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente

Angesichts der weiter steigenden Lebenserwartung und des langfristig demografisch bedingten Rückgangs der Personen im erwerbsfähigen Alter ist die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente vom 65. auf das 67. Lebensjahr bis 2029 durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz, BGBl I 2007, S. 554) eine wichtige rentenpolitische Maßnahme, um die gesetzlichen Beitragssatzobergrenzen und das Mindestsicherungsniveau einhalten zu können.

Maßnahme gegen drohenden Fachkräftemangel
Sie darf jedoch nicht ausschließlich als Instrument zur nachhaltigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung verstanden werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zielt die Maßnahme vor allem auch darauf, die Erwerbstätigkeit der Älteren zu steigern, um damit einem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Für das Jahr 2016 wird mit einer Zunahme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um rund 1,4 %, für 2017 mit einer weiteren Zunahme um rund 1,1 % und für 2018 mit einer weiteren Zunahme um rund 0,9 % gerechnet. Für den anschließenden Zeitraum bis 2021 wird mit Zuwächsen von jährlich rund 0,2 % gerechnet. Bei den Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer betragen die angenommenen Veränderungsraten im Jahr 2016 +2,4 %, 2017 +2,5 %, 2018 +2,5% und danach bis 2021 +2,9 % pro Jahr.

Lebenserwartung angepasst
Ausgangspunkt für die Fortschreibung der Rentenausgaben bildet die Bevölkerungsentwicklung, die sich an der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes orientiert, wobei die aktuellen Bevölkerungsdaten zum 31. Dezember 2015 sowie die tatsächlichen Wanderungssalden der vergangenen Jahre berücksichtigt wurden. Auch die Veränderung der Lebenserwartung wurde angepasst. Im Vergleich zu heute wird die mittlere fernere Lebenserwartung von 65-jährigen Frauen bis zum Jahr 2030 um 1,4 Jahre auf 22,5 Jahre ansteigen.

Bei Männern wird ein Anstieg von 1,3 Jahren auf dann 19,1 Jahre erwartet. Bezüglich der Fertilität wird von einer Geburtenziffer in Höhe von rund 1,4 ausgegangen. Darüber hinaus wird langfristig von einer jährlichen Nettozuwanderung von 200.000 Personen jährlich ausgegangen.

Textquelle: Deutscher Bundestag; Bildquelle: ©Alexander Raths / fotolia

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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