Restschuldversicherung im Fokus

Nicht zum ersten Mal äußert sich die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA zu Problemen, die es im Vertrieb von Versicherungsprodukten an Verbraucher gibt. Bereits kurz nach der Gründung hatte die in Frankfurt ansässige Behörde drei Schwerpunkte ihrer künftigen Arbeit benannt. Anfang 2012 nannte sie die Restschuldversicherung - Payment Protection Insurance (PPI) -, Transparenzprobleme bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sowie den Versicherungsverkauf über Vergleichsportale im Internet als die Themen, die von vielen nationalen Aufsichtsbehörden als drängend genannt worden waren.


Reputation der Versicherer in Gefahr

Kürzlich nun forderte EIOPA öffentlich alle Versicherungsaufsichtsbehörden auf, den Markt der Restschuldversicherung in ihrem Einflussbereich auf Missstände zu untersuchen. Die Absicherung von Hypotheken- und Verbraucherkrediten wird zwar ausdrücklich als sinnvolles Produkt begrüßt, das Kundeninteressen entspricht.

Allerdings verweist EIOPA auf verschiedene Gerichtsverfahren, in denen Missstände deutlich wurden, die nach Meinung der Behörde die Reputation der Versicherungswirtschaft als Ganzes in Gefahr bringt. Dabei scheinen sich die Aufseher vor allem auf den PPI-Skandal in Großbritannien zu beziehen, wo das höchste Gericht die an der Vertriebskette Beteiligten zum Schadenersatz verurteilte. Branchenschätzungen belaufen sich auf weit mehr als 4,5 Milliarden Britische Pfund Schadenersatzansprüche, wenn rund drei Millionen betroffene Briten von ihren Rechten Gebrauch machen. Hintergrund war der aggressive Absatz von Restschuldversicherungen, die von Banken für die Gewährung von Hypothekendarlehen zwingend verlangt wurden. Auf diesem Weg konnten die Banken die Provisionen und in der Folge die Preise in die Höhe treiben.

Bis zu 80 Prozent Provision
Der EIOPA-Vorsitzende Gabriel Bernardino wird zitiert, dass die Marktmacht der Banken in einigen Ländern zu "unverhältnismäßigen Niveaus der Provisionen, oftmals bis zu 80 Prozent der vom Kunden gezahlten Prämien" geführt hat. Beim Verkauf werde teilweise die Eignung des Produkts für den Kunden nicht ausreichend geprüft, weshalb manche Kunden keine Leistungsansprüche geltend machen können. Auch würden missverständliche Informationen verwendet.

EIOPA möchte deshalb von den nationalen Aufsichtsbehörden erfahren, wo es solche Missstände gibt, welche Schritte hiergegen eingeleitet wurden oder noch geplant sind. Sie behält sich ausdrücklich vor, nach Prüfung dieser Informationen auf europäischer Ebene regulatorische Maßnahmen einzuleiten.

Bild: © Viktor Mildenberger/

Autor(en): Matthias Beenken

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