Restschuldversicherung: Transparent und günstig möglich

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Viele negative Ergebnisse hat eine Untersuchung der Stiftung Warentest zur Restschuldversicherung erbracht. Dabei haben sich viele Restkreditversicherer erst seit dem Sommer zur Verbesserung ihrer Produkte einer freiwilligen Selbstverpflichtung unterworfen. Bei den Kunden, die die Policen über die Banken kaufen, kommt die aber anscheinend nicht an. Daher fordern die Verbraucherschützer nun wieder einen Provisionsdeckel.

"Oft enthalten die Versicherungsbedingungen überraschende Einschränkungen und der Kreditschutz ist sehr teuer erkauft", stellt die Stiftung Warentest anlässlich einer Untersuchung der Restschuldversicherungen von 25 Banken fest. Nur beim Todesfallschutz erreichten drei Viertel (18) der Banken sehr gute, sechs Banken gute Ergebnisse. Demgegenüber bewerten die Tester die Ergebnisse beim Schutz der Arbeitsunfähigkeit als "erschreckend schlecht".

Abstrakte Verweisung bemängelt

15 von 25 untersuchten Banken schnitten hier mangelhaft ab. Hier würden viele hinter den Banken stehende Versicherer die aus der Berufsunfähigkeit bekannte "abstrakte Verweisung" nutzen. Damit würden die Verbraucher unangemessen benachteiligt. Das habe schon 2012 das Oberlandesgericht Hamm (I-20 W 12/12) festgestellt.  Doch es geht auch anders, wie die Verbraucherschützer feststellen. "Sehr gut" sichern den Tester zufolge die Santander Consumer Bank (Risikoträger: CNP Santander Insurance Life) und die Süd-West-Kreditbank Finanzierung (SWK Bank; Rheinland Versicherung) die Arbeitsunfähigkeit ab.

Praxis: Günstig und gut ist möglich

Mit den Bedingungen der Rheinland Versicherung arbeitet seit Jahren auch der Versicherungsmakler Achim Hertel aus Köln. Auch die Kosten sind transparent, denn der Vermittler bietet Restschuldversicherungen auf Basis von Nettopolicen an und verlangt lediglich eine Servicegebühr. Darauf hat Versicherungsmagazin bereits 2018 hingewiesen (Restschuldversicherung: Kleiner Makler düpiert Banken). Auch aktuell wirbt der Versicherungsmakler damit, dass sein Angebot "50 Prozent günstiger als der Originalpreis" sei.

Provisionsdeckel gefordert

Demgegenüber wirft Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Interview mit "Finanztest" den Banken vor, dass sie teilweise mehr als 50 Prozent der Versicherungsprämie als Provisionen kassieren würden. Laut Stiftung Warentest ist das auch der Grund, warum die Preise für Restschuldversicherungen so stark schwanken würden. So rechnen die Tester am Beispiel der Deutsche Skatbank vor, wie stark sich der Effektivzins verändert, würde man die Versicherung einberechnen.  "Für den Ratenkredit von 10 000 Euro über 60 Monate verlangt die Bank ohne Versicherung einen effektiven Jahreszins von 2,89 Prozent. Die monatliche Kreditrate beträgt 182 Euro. Sichert der Kreditnehmer seinen Tod ab, steigt der tatsächliche Zins auf 5,12 Prozent und die Rate um zehn auf 192 Euro. Die Versicherung kostet gerundet insgesamt 531 Euro. Mit Absicherung aller drei Risiken vervierfacht sich der Kreditzins auf 12,30 Prozent, die Rate steigt auf 224 Euro. Die Versicherung kostet insgesamt 2280 Euro."

So wie bisher sei der effektive Jahreszins nicht brauchbar, so der Vorwurf der Verbraucherschützer. Denn Banken müssten die Kosten einer Restschuldversicherung nicht in den effektiven Jahreszins des Kredits einrechnen, sofern der Abschluss freiwillig ist. Das ist nach eigenen Angaben bei allen der untersuchten Banken der Fall. Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sei der Hinweis auf die Freiwilligkeit auf den Vertragsdokumenten vorhanden, aber derart unauffällig, dass er oft übersehen wird.

Transparenz kommt nicht beim Verbraucher an

Dabei ist zentrales Anliegen der 25 Restkreditversicherer, die sich seit dem 1. Juli 2020 unter dem Dach des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu mehr Qualität der Produkte verpflichtet haben, eine hohe Transparenz. So heißt es im Punkt 2. "Kundenfreundliche Dokumente": Die Verständlichkeit des Produkts für die Kunden steht im Mittelpunkt. Die Dokumente zur RKV werden dementsprechend gestaltet." Die Stiftung Warentest hat nun bewiesen, dass diese Transparenz anscheinend über die Banken nicht bei den Verbrauchern ankommt. Hier gibt es Beratungsdefizite, schlussfolgert die Stiftung. Denn würden die Banken voll aufklären, würde so mancher Verbraucher den Schutz wohl meiden.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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