RfB: Trennung zwischen Alt- und Neukunden aufgeweicht

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Als fairen Ausgleich für Versicherte sowie rechtliche Sicherheit für Versicherer schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Verordnung zur "kollektiven Rückstellung für Beitragserstattungen" für Lebensversicherungskunden ein. Die Länderfinanzminister haben sich auf einen Kompromiss zur Behandlung von freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB) in der Lebensversicherung geeinigt. Damit wird die Wand durchlässig, die bislang die Rückstellungen für Kunden mit Altverträgen bis Juni 1994 von denen, die danach eine Lebensversicherung abschlossen, teilte.

In der freien RfB werden erwirtschaftete Überschüsse gesammelt, bevor sie einzelnen Versicherungsverträgen als Überschussbeteiligung gutgeschrieben werden. In ertragsstarken Jahren fließen mehr Mittel in die freie RfB als für Überschussbeteiligung abfließen, in ertragsschwachen Jahren ist es umgekehrt. Die freie RfB soll die Versicherten so vor den Folgen kurzfristiger Schwankungen an den Kapitalmärkten absichern.

Funktion wurde ausgehöhlt
Seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes 1994, mussten die Altverträge von den Neuverträgen getrennt geführt werden. Sämtliche bis 1994 angesammelten RfB-Mittel wurden ausschließlich den Altkunden zugeordnet. Neukunden mussten ohne Reserven starten. Dies habe mit den Jahren die Kernfunktion der Lebensversicherung nämlich den Ausgleich von Risiken innerhalb der Versichertengemeinschaft und zwischen den Versichertengenerationen beeinträchtigt und den Mechanismus der RfB "zunehmend aushöhlt", so der GDV.

Künftig muss ein Teil der bisherigen getrennten RfB in einen kollektiven dritten Topf überführt werden. Für die Reserven im diesem neu geschaffenen kollektiven Teil gilt eine Obergrenze: Die kollektive RfB darf 60 Prozent der aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmittel nicht überschreiten. Überschüssige Mittel müssen der RfB von Alt- beziehungsweise Neubestand zugeordnet werden.

"Systemwidrige Trennung" korrigiert
"Die systemwidrige Trennung der RfB wird nun durch die Einrichtung eines kollektiven Anteils an den freien RfB korrigiert", so der Branchenverband. Ganz zufrieden ist er aber nicht: Dass die Obergrenze gegenüber 80 Prozent im ersten Entwurf auf 60 Prozent abgesenkt wurde, sei ein "Wermutstropfen" sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Peter Schwark.

Laut "Süddeutsche Zeitung" wird die Höhe der Alt-RfB auf eine Summe zwischen 15 und 30 Milliarden Euro geschätzt, denn die RfB werde nicht ganz ausgeschüttet. Jeder ausscheidende Kunde lasse einen Rest zurück.

Quellen: GDV, Süddeutsche
Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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