Riester-Reform: Kostenbegrenzung dürfte kommen

Mit einem blauen Auge ist die staatliche geförderte Altersvorsorge durch den Bundesrat gekommen. Die Länderversammlung verwies das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) zwar in den Vermittlungsausschuss. Doch wichtige Kernelemente der Riester-Reform blieben unangetastet. Das gilt beispielsweise für die neuen Transparenz-Regeln, nach denen Riester- und Rürup-Policen künftig - egal von welchem Anbieter - vergleichbarer werden sollen. Dafür wird es künftig ein standardisiertes Produktinformationsblatt geben. Die Kunden werden dann über die Chance-Risiko-Klasse des Produkts informiert werden. Dies erlaubt eine Einschätzung des Produkts im Vergleich zu den anderen Angeboten am Markt. Auch die Einbeziehung des Berufs- Erwerbsunfähigkeitsschutz in die Förderung ist im Bundesrat unstreitig.

Kritik an drei Punkten
Demgegenüber ist die massive Erhöhung der Rürup-Rente um 20 Prozent durchgefallen. Die Förderhöchstgrenzen sollten von derzeit 20.000 Euro auf 24.000 Euro erhöht werden. Begründet wird die Ablehnung unter anderem mit dem Hinweis auf massive Steuerausfälle. Auch die Absenkung der fiktiven Verzinsung des Wohnförderkonto von zwei auf ein Prozent wird als "eine Subvention für Wohneigentümer" kritisiert. Schon die Verzinsung von zwei Prozent - als Ausgleich für die vorzeitige Nutzung des Altersvorsorgekapitals - gilt in Expertenkreisen kaum als angemessene Gleichstellung mit Riester-Produkten, die auf lebenslange Geldzahlungen im Alter ausgerichtet sind. Während es beim Umfang der Rürup- und Wohn-Riester-Förderung wohl im Vermittlungsausschuss durchaus Kompromisse geben dürfte, wird es beim letzten Kritikpunkt - einer allgemeinen Kostenbegrenzung - möglicherweise schwierig.

Riester-Rente zu teuer
Nach Meinung des Bundesrates beseitigt die im Gesetz vorgesehene und vom Bundesrat akzeptierte bessere Kostentransparenz nicht das Grundproblem zu hoher Kosten für die staatlich geförderte Altersvorsorge. Auch die vorgesehene Begrenzung der Wechselkosten ändere hieran nichts. Nach Meinung des Bundesrats sind die hohen Kosten eine der Hauptursachen der "Zurückhaltung" der Bevölkerung beim Abschluss von Riester- und Rürup-Produkten. Nach einer aktuellen Untersuchung würden die für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung anfallenden Kosten zwischen 1,6 Prozent und 9,5 Prozent der Beiträge und Zulagen liegen.

"Die Riester-Förderidee wird durch eine übermäßige Kostenbelastung jedoch konterkariert!, so der Bundesrat. Die Kosten für geförderte Altersvorsorgeprodukte müssten deshalb begrenzt werden, um einen funktionsfähigen Wettbewerb zugunsten effizienterer Altersvorsorgeprodukte zu ermöglichen. Das Gesetz soll daher das Bundesministerium der Finanzen ermächtigen, eine Kostenbegrenzung für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte zu verhängen. Da der Vermittlungsausschuss kein eigenes Gesetzesinitiativrecht hat darf er lediglich solche Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen im Gesetzesbeschluss vorschlagen, die sich im Rahmen des Anrufungsbegehrens und des vorangegangenen Gesetzgebungsverfahrens bewegen. Damit bleibt es bei der Korrektur der genannten drei Punkte und es gibt durchaus Chancen, dass die Riester-Reform noch in dieser Legislaturperiode zum Gesetz werden könnte. Selbst der vorgesehene Termin des Inkrafttretens, der 1. Juli 2013, scheint aus heutiger Sicht noch haltbar.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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