Riester-Rente: Verbesserungsgesetz kommt

Nun wird das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG), das die geförderte private Altersvorsorge transparenter machen soll, bald in Kraft treten. Der Vermittlungsausschuss hatte lediglich zwei Punkte, die Anhebung der steuerlichen Rürup-Förderung von 20.000 auf 24.000 Euro und die geringere Zinsbelastung bei Wohn-Riester gestrichen. Somit wird es künftig für staatliche geförderte Altersvorsorgeverträge ein spezielles Produktinformationsblatt geben. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter soll durch eine Kostenbremse, die sowohl den alten wie den neuen Anbieter trifft, erleichtert werden. Außerdem werden Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrente stärker steuerlich gefördert. Und Riester-Sparer können ihr Kapital leichter zur Finanzierung der eigenen Immobilie einsetzen.

Gleicher Riester-Beipackzettel für jeden Anbieter
Zur besseren Transparenz der privaten, staatlichen geförderten Altersvorsorge heißt es in den Erläuterungen des Gesetzes: "Zur besseren Vergleichbarkeit der Angaben für den Verbraucher werden Aufbau und Inhalte des Produktinformationsblatts gesetzlich normiert: Dazu zählen insbesondere bestimmte Kosten- und Renditekennziffern, die über sämtliche Produktgruppen und -kategorien einheitlich ermittelt werden. Darüber hinaus sollen die optische Darstellung und die Reihung der darzustellenden Inhalte vorgegeben werden."

Die Kosten in Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen werden auf die "gängigsten" begrenzt. Eine Regelung, die selbst der Verbraucherzentrale Bundesverband in seiner Stellungnahme zum Gesetz "positiv bewertet". Damit werde der fortschreitenden Intransparenz bei der Kostenausweisung Einhalt geboten. Einbezogen werden müssen künftig auch Ausgabeaufschläge und Transaktionskosten.

Konflikte sind vorprogrammiert
Doch schon jetzt, bevor das Gesetz richtig das Licht der Welt erblickt hat, gibt es den ersten Streit. So kritisieren die Verbraucherschützer, dass ein Vergleich der Produkte nicht möglich sei, weil die Anbieter ihre Kosten unterschiedlich angeben können. Demgegenüber verteidigt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das neue Recht und verweist darauf, dass es sehr wohl eine Gesamtkostenziffer gebe.

Ein weiterer Streitpunkt ist abzusehen: So müssen die Produkte künftig nach Chancen-Risiko-Klassen eingeordnet werden. Die Einordnung soll durch Berechnungen anhand von Kapitalmarktsimulationen erfolgen. Dafür wird extra eine staatliche Zertifizierungsstelle eingerichtet. Die Behörde oder ihre Ausführungsorgane dürften von Anbietern gehörig unter Beschuss genommen werden, wenn das Ergebnis für die eigenen Produkte nicht so ausfällt, wie erwartet. Ansatzpunkt dürften die Basisparameter der Kapitalmarktsimulation sein. Das könnte zu einem lang anhaltenden Wissenschaftlerstreit führen.

Immerhin: Die Riester- und Rürup-Rente wird mit der Einführung des Gesetzes wieder etwas positiver in der Öffentlichkeit stehen. Problematisch ist aber nicht nur aus Sicht des GDV, sondern auch aus Sicht des Bund der Versicherten, die geplante verbesserte steuerliche Förderung der Berufsunfähigkeitsrente (BU). Nicht nur, dass es sieben Produktparameter gibt, die ein Produkt erfüllen muss, soll es in den Genuss der Förderung kommen, soll diese nur gelten, wenn die BU-Rente lebenslang und nicht, wie bisher üblich bis zum 65. oder 67. Lebensjahr gezahlt wird. Das macht die neue BU-Rente, da sind sich Verbraucherschützer und Assekuranz einmal einig, sehr sehr teuer und für die Allgemeinheit unattraktiv.

Bild: © Stefanie Hofschläger/

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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