Riester-Verträge jetzt noch prüfen

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Über 16 Millionen Menschen haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Sie haben Anspruch auf staatliche Förderung. Wer sich diesen Zuschuss nicht entgehen lassen will, muss bis zum Jahresende handeln. Darauf weist der Gesamtverbande der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Um die staatliche Förderung in voller Höhe zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag eingezahlt werden. Zulagen können nur zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Die Frist für das Jahr 2013 läuft am 31. Dezember 2015 ab. Danach entfällt der Anspruch.

Dauerzulagenantrag verlängert sich automatisch
Die staatlichen Zulagen für Riester-Verträge gibt es nicht automatisch. Sie müssen gesondert beantragt werden. Den Antrag dafür erhält man bei seinem Versicherungsunternehmen. Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann einen Dauerzulagenantrag stellen. Dieser verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr.

Aber auch dann sollte darauf geachtet werden, dass Veränderungen der persönlichen Verhältnisse dem Versicherer mitgeteilt werden müssen. Ein Beispiel dafür ist die Gehaltserhöhung: Um sich die volle Höhe der Zulagen zu sichern, müssen Verbraucher ihr Einkommen und ihre Beiträge im Blick behalten. Eine Erhöhung des Einkommens wirkt sich auf die Riester-Zulagen aus. Um weiterhin die volle Zulage zu erhalten, muss der Sparbetrag angepasst werden. Versicherte sollten daher vor dem Jahresende prüfen, ob sie auf den Mindestbeitrag kommen. Nur wenn sie vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens eingezahlt haben, haben sie Anspruch auf die volle staatliche Förderung. Gefördert werden allerdings höchstens 2.100 Euro.

Kinderzulage solange es Kindergeld gibt

Die maximale jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro pro förderberechtigter Person. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von 185 Euro gezahlt. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, fließen sogar 300 Euro. Die Kinderzulage gibt es solange man Kindergeld bezieht - also maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.

Quelle: GDV
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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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