Rund 200 Kunden haben bislang Soforthilfe erhalten

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Um von Tief „Bernd“ betroffenen Kunden und Mitarbeitern schnell zu helfen, hat Ergo laut eigenen Aussagen „ein umfassendes Maßnahmenpaket“ geschnürt. Dieses Paket umfasst Soforthilfen für gegen Elementarschäden versicherte Kunden über Services bis hin zu psychologischer Unterstützung. Zudem spendet das Versicherungsunternehmen unter anderem für den Verein „Ergo: wir helfen e.V.“, um regionale Hilfsprojekte zu unterstützen.

„Wir als Versicherer werden selbstverständlich unseren Beitrag zur Minimierung der materiellen Folgen leisten, aber die Aufgabe für die Gesellschaft ist weitaus größer“, so Mathias Scheuber, Mitglied des Vorstands der Ergo Deutschland AG, verantwortlich für die Schaden-/Unfallversicherung sowie Leiter des Krisenstabs beim Kölner Versicherer zur Bewältigung der Unwetterfolgen.

Nach eigenen Angaben hat Ergo bereits 17. Juli erste Zahlungen geleistet. Im Detail bedeutet dies: Das Unternehmen hat bis heute bereits knapp 200 betroffenen Kunden eine Soforthilfe in Form von Vorschusszahlungen zukommen lassen. Damit hätten erste finanzielle Lücken für notwendige Anschaffungen geschlossen werden können.

Weitere mögliche und angestoßene Maßnahmen:

  1. Vertriebspartner können nun auch für Überschwemmung bis 5.000 Euro direkte Freigaben beim Kunden aussprechen, sofern Versicherungsschutz besteht.
  2. Psychologische Seelsorge für betroffene Kunden und Vertriebspartner.
  3. Rundum-Service bei Kfz-Totalschäden. Die Autos werden beim Kunden abgeholt, der Wiederbeschaffungswert bestimmt und die Schadensumme gutgeschrieben.
  4. Zugriff auf das Handwerker-Netz des Versicherers, um eine schnelle Trocknung und Reparatur der Schäden zu gewährleisten.

    Kollegen helfen Kollegen mit einer Zeitspende

    Auch in der eigenen Belegschaft kämpfen Ergo-Kolleginnen und Kollegen mit den Folgen der Starkregen- und Unwetterkatastrophe der vergangenen Tage. Darauf reagiert die Ergo mit diversen Angeboten: noch vorhandener Tarifurlaub oder Gleitzeit kann von den Mitarbeitern flexibel genutzt werden oder wer als ehrenamtlicher Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz (zum Beispiel THW und Feuerwehr) mitwirkt, erhält eine bezahlte Freistellung. Und Mitarbeiter, die auch selbst unterstützen wollen, können Stunden ihres persönlichen Zeitguthabens - also Überstunden - unmittelbar an betroffene Kolleginnen und Kollegen übertragen.

    Zweckgebunden an förderungswürdige Projekte verteilen

    Bei einer Soforthilfeaktion hat der Versicherer auch dem Verein „Ergo: wir helfen e.V.“ eine Spende zukommen lassen sowie Mitarbeiter zu Spenden an den Verein aufgerufen. Diese sollen zweckgebunden an förderungswürdige Projekte verteilt werden. Alle Mitarbeiter und Vertriebspartner können zudem Vorschläge für entsprechende Hilfsprojekte in den betroffenen Regionen einreichen.

     

     

    Steigendes Grundwasser ist keine Überschwemmung

    Und wann leistet der Versicherer und wann nicht? Eine Überflutung durch Starkregen gilt als Überschwemmung. Um sich gegen Starkregen und die Folgen zu versichern, ist der Einschluss „Weitere Naturgefahren“ in die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung notwendig. Diese sogenannte Naturgefahrenversicherung sichert die Folgen von Überschwemmung, Starkregen und Rückstau ab, außerdem von Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck.

    Wichtig: Steigendes Grundwasser ist keine Überschwemmung. Daher sind Schäden durch Grundwasser nicht versichert. Ist ein Haus zerstört, übernimmt der Versicherer nicht nur die Kosten für den Wiederaufbau, sondern auch Abbruch- und Entsorgungskosten sowie die Kosten für einen Architekten. Das Versicherungsunternehmen zahlt außerdem die Unterbringung der Versicherten. Mit der „Ergo Haus-zurück-Garantie“ werden nicht nur die Kosten für den damaligen Baupreis erstattet, sondern genau der Betrag der für den Wiederaufbau zum aktuellen Baupreis notwendig ist.

    Versicherer vereinbart mit Kunden eine Mindestschadenhöhe

    Ergo versichert deutschlandweit Gebäude ohne individuelle Risikoprüfung – auch in der höchsten Gefährdungsklasse „ZÜRS 4“ (statistisch gesehen alle zehn Jahre ein Hochwasser-Ereignis). ZÜRS 1 bis 4 sind die verschiedenen Risiko-Zonen Deutschlands mit steigender Wahrscheinlichkeit von Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Um auch sehr hohe Risiken versichern zu können, vereinbart der Versicherer mit den Kunden eine Mindestschadenhöhe. Überschreitet der eingetretene Schaden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau diese vereinbarte Grenze, leistet das Unternehmen vollen Schadenersatz – abzüglich eines Selbstbehalts. Bleibt der Schaden darunter, trägt der Versicherte den Schaden in vollem Umfang selbst.

    Fünf verschiedene Mindestschadenhöhen stehen zur Wahl. Welche für den jeweiligen Kunden geeignet ist, beurteilen die Experten von Ergo gemeinsam mit den Kunden anhand der jeweiligen finanziellen Situation und bereits vorhandener Vorsorgemaßnahmen.

    Autor(en): versicherungsmagazin.de

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