Schifffonds in der Krise: Erneuter Schlag für Anleger

Die Krise der Schifffonds nimmt auch 2012 kein Ende, eine Erholung des Marktes ist zur Zeit nicht in Sicht. Einige der 250.000 deutschen Anleger müssen mit Ausschüttungsstopps, Nachzahlungen oder sogar mit Totalverlusten rechnen.

GRP Rainer Rechtsanwälte rät: Mit Datum vom 2. Mai 2012 haben mit der MS "Pride of Madrid" und MS "Pride of Paris" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG nun zwei weitere große Fonds Insolvenz angemeldet. Auch der GHF Schiffsfonds MS "Euro Strom" soll Insolvenz angemeldet haben. Damit könnte den Anlegern dieses Fonds nicht nur ein Ausschüttungsstopp, sondern auch eine Rückzahlung bereits früher geleisteter Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter drohen.

Börse-Analysten sehen mehrere Gründe dafür. Schon seit einiger Zeit sinken die Charterraten, also die Tagesmieten für die Schiffe. Auf dem Containerfrachter- und Tankschiffmarkt sollen bedeutsame Überkapazitäten herrschen. Im Gegenzug sei das Frachtaufkommen durch die Krise übermäßig gestiegen. Dies seien die wichtigsten Faktoren für die momentane Insolvenzwelle, die sehr wohl andauern kann.

Die Insolvenz eines solchen Schifffonds hat häufig den Totalverlust für den Anleger zur Folge, da ein Notverkauf eines Schiffes kaum die durch die vergangenen schwierigen Jahre angehäuften Darlehensverbindlichkeiten des Fonds ausgleichen könne. Oft bleibe als einzige Möglichkeit eine Sanierung, die aber von dem Wille und der finanziellen Möglichkeiten der Anleger abhänge. Allerdings werde es immer schwieriger das Vertrauen der Anleger zu gewinnen, wenn gehäuft von gescheiterten Sanierung informiert werde, etwa bezüglich des Schiffsfonds "Lloyd Fonds LF 16 MS Rosenheim". Trotz der Sanierung im Jahr 2010 und 2,1 Millionen Euro, die von den Anlegern aufgebracht wurden, habe der Fonds nicht mehr gerettet werden können und musste dieses Jahr Insolvenz anmelden.

Zahlreichen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können, erläutern die Juristen. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wüssen: Ihre Ausschüttungen stammen oft aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen. Die Folge bei einer Insolvenz: Der Insolvenzverwalter hat das Recht die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.

Viele Anleger hätten sich nicht auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von diesen gravierenden Risiken gewusst hätten. Sie wären auch teilweise nicht über die Rückvergütungen unterrichtet gewesen, die teilweise bei bis acht Prozent lägen. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätige aber, dass Banken dazu verpflichtet sind ihre Rückvergütungsprämien offenzulegen und mögliche Käufer darüber zu informieren. Unter diesen Voraussetzungen hätten die Anleger gute Chancen Schadenersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.

Quelle: GRP Rainer Rechtsanwälte

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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