Schneller in die private Krankenversicherung

Laut Koalitionsvertrag will die neue Bundesregierung die geltende Wartefrist für einen Wechsel in die private Krankenversicherung von bisher drei Jahren nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze
(4.050 Euro/Monat) auf ein Jahr verringern. Die Neureglung tritt wahrscheinlich 2011 in Kraft, im kommenden Jahr gilt noch die alte Regelung.


Gesetzlich Versicherten, die einen Wechsel in die PKV anstreben, bietet die Neuregelung zur Übergangsfrist gleich mehrere Vorteile: Erstens kommen diese Versicherten zwei Jahre früher in den Genuss der Leistungen bei einem privaten Anbieter. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können sie hier die individuell gewünschten Leistungen frei wählen.

Eintrittsalter des Kunden ist wichtig
Zweitens: Durch die verkürzte Wartezeit erhalten sie zugleich günstigere Konditionen, da für die Prämie in der PKV unter anderem das Eintrittsalter des Kunden ausschlaggebend ist. Drittens ist die Neuregelung auch mit Blick auf eine unmittelbare Beitragsersparnis im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung interessant: Je nach persönlicher Voraussetzung und Tarifwahl könnte ein zwei Jahre früherer Wechsel leicht eine Ersparnis von rund 3.800 Euro und mehr für bisher gesetzlich Versicherte bedeuten.

Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung bei MLP empfiehlt für die Übergangszeit einen Optionstarif. Denn: Mit Optionstarifen sichern sich gesetzlich Versicherte frühzeitig die Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung (PKV) ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Quelle: MLP

Autor(en): versicherungsmagazin

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