Schutz für unversicherte ukrainische Pkw

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Die deutschen Versicherer übernehmen mögliche Kfz-Haftpflichtschäden unversicherter ukrainischer Pkw in Deutschland und machen so den Weg frei für deren Fahrt auf deutschen Straßen.

„In dieser humanitären Notlage wollen wir dazu beitragen, dass ukrainische Flüchtende sich auf das Essentielle konzentrieren können. Schäden, die von unversicherten ukrainischen Pkw verursacht werden, werden daher von den in Deutschland tätigen Versicherern getragen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Flüchtende aus der Ukraine kommen auch per Pkw nach Deutschland. Darunter sind sicher auch Fahrzeuge, die aufgrund der Notlage nicht über eine hier gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Dazu gehört zum Beispiel die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“, besser bekannt als „Grüne Karte“, oder eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung. Ohne gültigen Versicherungsschutz ist das Fahren in Deutschland aber normalerweise nicht erlaubt.

Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai 2022

„Es ist wichtig, dass wir den Flüchtenden in dieser schrecklichen Situation ein wenig helfen können“, sagt Asmussen. Im Falle eines Unfalls tragen die deutschen Versicherer die Schäden und Fahrende des ukrainischen Pkw müssen nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Übernahme der Schäden gilt zunächst bis zum 31. Mai dieses Jahres. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden.

Geschädigte sind nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese liegt für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden bei 1,22 Millionen Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.

Quelle: GDV

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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