SdV: Neue Beratungsprotokolle unterstützen Finanzanlagenvermittler

Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Hans-Ludger Sandkühler, Kanzlei Sandkühler & Schirmer, hat der SdV Protokolle gemäß der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) entwickelt.

Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO müssen seit Anfang dieses Jahres gemäß § 18 FinVermV über jede Anlageberatung ein Protokoll in Schriftform anfertigen. Wesentliche Bestandteile dieses Protokolls sind unter anderem der Anlass der Beratung, die Anlageziele des Kunden sowie eine Geeignetheitsprüfung.



Diverse hilfreiche Tipps und Hinweise für die Protokollierung
Das SdV-Protokoll hilft laut Angaben der Schutzvereinigung bei der Beachtung der gesetzlichen Vorgaben: Das SdV-Protokoll enthält Erklärungen, was unter Begriffen wie Geeignetheit einer Finanzanlage zu verstehen ist. Des weiteren beinhalten die Druckstücke hilfreiche Tipps, die den Umgang mit der Protokollierung erleichtern und auf weitere gesetzliche Vorschriften hinweisen. Dies betrifft zum Beispiel die Vorschriften wie das Protokoll an den Kunden oder Informationen bezüglich der Zuwendungen des Finanzanlagenvermittlers ausgehändigt werden sollen.

Eine Checkliste für sonstige dem Kunden auszuhändigende Unterlagen soll für zusätzliche Sicherheit des Finanzanlagenvermittlers sorgen.

Protokollierung auch für reine Produktvermittler sinnvoll
Finanzanlagenvermittler, die ohne Beratung als reiner Produktvermittler auftreten, unterliegen keiner gesetzlichen Protokollpflicht. Sie müssen jedoch gemäß § 16 FinVermV anhand der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden die Angemessenheit der Finanzanlage
beurteilen. Der SdV empfiehlt jedoch aus Haftungsgründen, den Vermittlungsprozess und die Angemessenheit mit dem Protokoll für Anlagevermittler zu dokumentieren.

"Finanzanlagenvermittler sollten in diesem Zusammenhang jedoch unbedingt prüfen, ob deren Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vertragliche Obliegenheiten zur Dokumentation enthält, die möglicherweise über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen,"rät SdV-Vorstand Christian Henseler.

Quelle: SdV; Bild: © Christian Seidel /

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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