Selbstständige sollen sich um ihre Altersvorsorge kümmern

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Die Bundesregierung überlegt, dass Selbstständige künftig eine Altersvorsorge nachweisen müssen. Wie das aussehen soll, ist noch unklar. Unstrittig ist aber, dass Unternehmer sich um ihre Altersvorsorge kümmern sollten.

2040 wird das Brutto-Rentenniveau nur noch 39 Prozent des Durchschnittseinkommens betragen. Die Höchstrente liegt dann bei 2.742 Euro im Monat. Selbst derjenige, der 45 Jahre lang jedes Jahr über die Beitragsbemessungsgrenze von 80.400 Euro (Stand 2019) hinaus verdient und damit den Höchstsatz in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, muss mit hohen Abschlägen zu seinem vormaligen verfügbaren Einkommen leben. 50 Prozent oder mehr sind bei Gutverdienern keine Ausnahme.

Das trifft viele Freiberufler und Unternehmer, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind und daher, wenn überhaupt, nur einige Jahre in die öffentlichen Kassen einzahlen. Der gesetzliche Anteil am Ruhestandseinkommen wird dementsprechend gering sein. Nun will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Selbstständige dazu verpflichten, privat (Rürup-Rente) oder über die gesetzliche Rentenversicherung für das Alter vorzusorgen. Staatlich geförderte Konzepte sind ein Baustein, um ein Ruhestandsvermögen aufzubauen.

Im Mittelpunkt steht die Analyse des geplanten Finanzbedarfs

Nichtsdestotrotz ist es für Freiberufler und Unternehmer sinnvoll, zusätzlich eine versicherungsfreie Vorsorgestrategie zu entwickeln, über die sie selbst entscheiden können und die je nach Lebenssituation schnell und flexibel angepasst werden kann. Im Mittelpunkt steht die Analyse des geplanten Finanzbedarfs. Nur wer weiß, wie viel Geld er im Alter zur Verfügung haben möchte, kann eine tragfähige Strategie erarbeiten. Dazu kommen Fragen wie: Welche Vermögenswerte stehen zur Verfügung? Wann will der Selbstständige aufhören zu arbeiten? Wie soll das Ruhestandsvermögen ausgeschüttet werden?

Das ist die Basis für die Berechnung des benötigten Rentenkapitals. Nehmen wir an, es sollen später monatlich 2.500 Euro an liquiden Mitteln verfügbar sein, also 30.000 Euro jährlich. Bei einer durchschnittlichen weiteren Lebensdauer von 20 Jahren bedeutet das einen Kapitalbedarf von 600.000 Euro, sofern keine anderen Einkünfte zur Verfügung stehen. Muss dieses Geld vollständig erspart werden, sind über 30 Jahre 1.000 Euro monatlich bei einer durchschnittlichen Nettoverzinsung von drei Prozent notwendig.

Vorteil der Weiteranlage: Das Geld steht länger zur Verfügung

Um dieses Ziel zu erreichen, kann der Sparer nicht auf Aktien verzichten. Je näher der Ruhestand rückt, desto mehr Risiken werden aus dem Portfolio entfernt, um das Vermögen zu sichern. Auch die laufende Vermögensverwaltung im Ruhestand sollte sich dann eher auf festverzinsliche Papiere und Titel mit sehr geringen Schwankungsbreiten konzentrieren. Der Vorteil der Weiteranlage: Das Geld steht wesentlich länger zur Verfügung oder kann an die kommende Generation weitergegeben werden, wenn es nicht verbraucht ist.

Unternehmen mit Blick auf den Ruhestand optimieren

Ein wesentlicher Vermögensbaustein ist oftmals das Unternehmen. Unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge kann es also durchaus sinnvoll sein, dieses mit Blick auf den Ruhestand so zu optimieren, dass es einen hohen Verkaufspreis erzielt beziehungsweise dass es möglich ist, Erträge aus dem eigenen Unternehmen zu bekommen (das so genannte Earn-out-Modell).

Quelle: V-Bank AG

Autor(en): Thomas Hünicke, geschäftsführender Gesellschafter der WBS Hünicke Vermögensverwaltung GmbH, Düsseldorf

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