Sich für die bAV stark machen und Preise absahnen

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Jetzt startet wieder der Wettbewerb um den Deutschen bAV-Preis. Ab dem 16. September können sich Unternehmen mit zukunftsweisenden Modellen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in den Bereichen Plangestaltung, Finanz- und Risikomanagement, Administration und Kommunikation unter www.deutscher-bav-preis.de um diese Auszeichnung bewerben.

Für den Preis werden innovative und kreative bAV-Modelle von Unternehmen aller Branchen gesucht. Der Preis wird in zwei Kategorien verliehen: Großunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Für den Deutschen bAV-Preis 2020 können sich Unternehmen und Organisationen jeder Größe bis zum 13. Dezember 2019 bewerben. Unter www.deutscher-bav-preis.de sind alle hierfür notwendigen Informationen sowie ein Bewerberformular zu finden. Anschließend sichtet eine Jury, bestehend aus Vertretern des Deutschen Instituts für Altersvorsorge, der Universität Freiburg sowie von Unternehmen wie Airbus, Sick, Volkswagen, Metallrente und der Deutschen Lufthansa, alle Bewerbungen und wählt die Preisträger aus.

Dabei werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
• Hauptmotiv für die Einführung/Umsetzung
• Innovationsgrad
• Einklang mit der Unternehmens- beziehungsweise HR-/Personalstrategie
• Verbesserungsgrad
• Überwindung von Widerständen


Die Preisverleihung findet am 10. März 2020 anlässlich des Kongresses „Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ in Berlin statt.

Eine wichtige Aufgabe für Staat und Individuum

„Der bAV-Preis zeichnet Unternehmen aus, die verstanden haben, dass die bAV nicht mehr nur das ‚Sahnehäubchen auf der Torte‘ ist, sondern zur Sicherung des Lebensstandards für breite Teile der Bevölkerung dient. Dieses Thema kann man nicht allein dem Staat, aber auch nicht alleine dem Individuum überlassen – hier braucht es auch die Arbeitgeber“, erklärt Jury-Mitglied Professor Dr. Bernd Raffelhüschen vom Institut für Finanzwissenschaft der Universität Freiburg.

Mitarbeiterbeiträge zur bAV aufgestockt

Im Vorjahr erhielt der Luft- und Raumfahrtkonzern Airbus in der Kategorie „Großunternehmen“ den 1. Preis. Airbus hatte seine bAV – dem kollektiven Gedanken folgend, überarbeitet. Dabei konnte das Unternehmen – so die Jury – sowohl mit einer exzellenten Risikobegrenzung als auch hohen Leistungen punkten. Durch eine umfassende Kommunikation und die Aufstockung von Mitarbeiterbeiträgen zur bAV konnten Skeptiker überzeugt und zahlreiche Mitarbeiter für die Eigenvorsorge motiviert werden.

In der Kategorie „kleine und mittlere Unternehmen“ ging der 1. Preis 2019 an die ComTS Gesellschaften. Sie folgten den Zielen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG), indem sie ihre bAV spezifisch auf Mitarbeiter mit niedrigen Einkommen zuschnitten. Dabei wurden, so die Jury, die neuen Fördermöglichkeiten, wie bAV-Riester und Geringverdienerzuschuss, optimal genutzt.

Namhafte Unternehmen und Organisationen unterstützen den Preis

Initiiert wurde der Deutsche bAV-Preis 2013 von MCC und Willis Towers Watson. Unterstützt wird diese Idee von zahlreichen Organisationen, darunter die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) sowie das ddn – Das Demographie Netzwerk e. V.

Ebenso zählen namhafte Unternehmen zu den Partnern des Deutschen bAV-Preises, unter anderem Allianz, DWS Group, Fidelity International, KAS Bank, Metzler Pension Management sowie Swiss Life Invest.

Unser Lesetipp für Sie

Auch in der August-Ausgabe von Versicherungsmagazin stehen die Themen bAV und Betriebsrentenstärkungsgesetz auf der Agenda. Unter der Überschrift "Wie Betriebsrenten noch attraktiver werden" wird beschrieben, was sich durch das neue Gesetz verändert hat, was das für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber bedeutet und zu welchen neuen Produktideen dies die HDI Lebensversicherung verleitet hat:

"Seit Anfang des Jahres müssen Unternehmen einen 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss für neue und ab 2022 auch für bereits bestehende bAV-Verträge ihrer Mitarbeiter zahlen. Viele Firmen verwirrt die diesbezügliche Regelung. Doch Experten zeigen, dass dies nicht sein muss und wie auch andere Maßnahmen helfen, den Arbeitnehmern die bAV schmackhafter zu machen.
Der Gesetzgeber hat Anfang 2019 § 1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) um den Absatz 1 a erweitert. Der Grund für diese Ergänzung: Arbeitgeber sollen sich an der Entgeltumwandlung nicht „bereichern“, sondern (tatsächlich) eingesparte Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss in die betriebliche Altersversorgung (bAV) ihrer Mitarbeiter investieren. Der genaue Wortlaut der zusätzlichen Vereinbarung heißt: „Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.“
Der Gesetzgeber hat mit diesem Zusatz sicher gute Absichten verfolgt, davon ist auch Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für bAV, überzeugt. Doch er glaubt auch, dass sich Arbeitgeber, die diesbezüglich ihrer Pflicht nachkommen wollen, mit zahlreichen kniffligen Fragen beschäftigen müssen, wenn sie gesetzlich konform handeln wollen. Diese Position vertrat er unter anderem auf dem HDI bAV-Expertenforum 2019 in Köln ..."

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Quelle: Deutscher bAV-Preis, Meris Neininger

Autor(en): Versicherungsmagazin

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