Steuern sparen mit Riester, Rürup & Co

Es muss nicht unbedingt Liechtenstein sein. Wer sein Geld vor dem Finanzamt in Sicherheit bringen möchte, für den gibt es auch in Deutschland fünf ganz legale und sogar geförderte Möglichkeiten Steuern zu sparen.

Zum einen gibt es den Sparerfreibetrag von 801 Euro jährlich. Damit bleiben Geldanlagen bei einem Zins von beispielsweise vier Prozent bis zu 20.025 Euro vom Finanzamt verschont, teilt die mit. Für Ehegatten gilt der doppelte Betrag, also 40.050 Euro.

Rürup und Riester
is zu 20.000 Euro können jährlich pro Person in eine Rürup-Rente eingezahlt werden. Für 2008 sind davon bereits 66 Prozent steuerlich absetzbar. Der Prozentsatz steigt Jahr für Jahr linear um weitere zwei Prozent an. Erhöht wurde zum 1. Januar der Extra-Sonderausgabenabzug für die Riesterrente. Damit können jetzt auf einen Schlag bis zu 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Gefördert wird die Riesterrente über staatliche Zulagen und zusätzliche Steuerrückzahlungen bei der Einkommensteuererklärung.

Die betrieblichen Altersversorgung
Für Arbeitnehmer gibt es noch eine weitere Steuersparmöglichkeit: Die betriebliche Altersversorgung. Wer zum Beispiel über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung abschließt, kann bis zu 4.344 Euro brutto für netto in Altersvorsorge umwandeln. Ehepaare, die alle drei Förderwege nutzen, können damit bis zu 52.888 Euro steuerlich geltend machen.

Die private Rentenversicherung
Wem das nicht reicht, der kann über eine private Rentenversicherung noch mehr investieren. Hier seien keinerlei Mindest- oder Höchstbetragsgrenzen zu beachten. Werde später eine Kapitalzahlung gewählt, bleibe der halbe Ertrag steuerfrei, so die Universa. Voraussetzung sei allerdings, dass die Laufzeit mindestens zwölf Jahre betragen hat und eine Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgte.

Lukrativ könne es aus steuerlichen Gründen auch sein, anstatt einer Kapitalabfindung eine lebenslange Rente zu wählen. Dann bleibe der komplette Wertzuwachs aus der Ansparphase steuerfrei und für die Rentenzahlung komme die günstige Ertragsanteilbesteuerung zum Tragen.

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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