Streit um Tarifwechsel-Info der Central Krankenversicherung

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Um eine Tarifwechselinformation der Central Krankenversicherung ist Streit entbrannt. Der Bund der Versicherten (BdV) hat das Unternehmen abgemahnt. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer erwecke die Information den Eindruck, die Central Krankenversicherung könne den gesetzlich zugesicherten Wechsel der Kunden in einen anderen PKV-Tarif des Unternehmens ablehnen.

„Für den Versicherungsnehmer entsteht der falsche Eindruck, dass die Central das Recht habe, bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands den Tarifwechsel insgesamt abzulehnen“, erläuterte BdV-Chef Axel Kleinlein. Das Tarifwechselrecht in der privaten Krankenversicherung könne aber aufgrund einer Erkrankung nicht einfach eingeschränkt werden. Schon in der Vergangenheit hatte es immer wieder Beschwerden von Verbrauchern gegeben, dass private Krankenversicherer das Wechselrecht erschweren.

Von den Kunden missverstanden
Die Central Krankenversicherung hat auf die Kritik der Verbraucherschützer bereits reagiert. „Wir versenden das vom BdV kritisierte Musterschreiben nicht mehr“, teilte Central-Pressesprecher Ronald Voigt mit. Nach seiner Meinung sei die Central aber auch durch das Schreiben nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Regelung des § 204 VVG abgewichen. Der Passus, der sich ausschließlich auf Versicherte beziehe, die mit einem Wechsel eine höhere Leistungsabsicherung anstreben würden, sei von den Kunden missverstanden worden. Versicherte, die mit dem Wechsel einen geringeren Beitragssatz anstreben würden, seien von dem besprochenen Passus gar nicht betroffen.

Missverständnisse will die Central aber im Rahmen ihrer „gesamten Kommunikation“ aufgeklärt haben. Das dürfte aber nicht in ausreichendem Maße geschehen sein. Denn eine Reihe der rund 342.000 Kunden haben sich wohl beim BdV beschwert. Bezeichnend ist zudem, dass die Central Krankenversicherung eines der wenigen Unternehmen ist, dass sich nicht der freiwilligen Initiative „Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“ unterworfen hat. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV-Verband) nimmt an der Aktion 80 Prozent des Marktes teil.

Wechseldruck der Kunden dürfte hoch sein
„Bei den nicht mitwirkenden Unternehmen handelt es sich in einigen Fällen um solche, für die die Tarifwechsel-Leitlinien gar nicht relevant sind, da sie jeweils nur Zusatzversicherungen oder nur einen einzigen Vollversicherungstarif anbieten“, erläuterte Stefan Reker, Pressesprecher des PKV-Verbandes. Das trifft aber für die Central Krankenversicherung nicht zu. Allein Unisex-Versicherte können zwischen fünf Alternativen wählen, wie die Central mitteilt. Für Bisex-Versicherten würden sogar deutlich mehr Alternativen bestehen. Der Wechseldruck der Kunden dürfte bei der Central hoch sein.

IT-Probleme verhindern kundenfreundlichere Tarifwechselberatung

Das Unternehmen war in der Vergangenheit durch den Verkauf von Billigtarifen und deutlichen Prämienerhöhungen immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Für die Zukunft hat die Central angekündigt, sich dem PKV-Leitfaden zum Tarifwechsel zu unterwerfen. „Wir setzen das Thema sukzessive um“, so Voigt. Noch würde der Einstieg in die kundenfreundlichere Tarifwechselberatung von IT-Problemen verhindert. Aktuell verkauft die Central Krankenversicherung PKV-Vollversicherungstarife über die Generali und die Deutsche Vermögensberatung.

Bildquelle: © Visty / fotolia.com

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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