Streitpunkte und Gemeinsamkeiten beim Verbraucherschutz

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Bei vielen Mitarbeitern in Banken und bei Versicherern bricht der Angstschweiß aus, wenn sie an die Forderungen der Verbraucherschützer nach einem Provisionsverbot beim Vertrieb von Anlage und Absicherungsprodukten denken. Würden Empfehlungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) zu einem Honorarmodell nach britischem Vorbild in die Praxis umgesetzt, müssten Finanzdienstleister ihre Geschäftsmodelle wohl ganz neu ausrichten.

Derzeit schockiert die Idee des VZBV, eine so genannte Non-Profit-Rente mit Opt-out-Zugang in der Bundesrepublik einzuführen, die Finanzbranche. Das staatlich organisierte Altersvorsorgeprodukt nach dem Vorbild Schwedens soll teils auf Kapitaldeckung basieren und für die Kunden frei von Kosten für Vertrieb, Verwaltung und Gewinn sein.

Deutschlandrente als Vorbild?
Die Verbraucherschützer sind damit nah an dem Konzept einer Deutschlandrente, das die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen zur Ergänzung der privaten Altersvorsorge und als Alternative zu Riester-Produkten propagiert.

Außerdem ziehen sie gegen Bankgebühren ins Feld. Sie sprechen sich vor allem gegen die Kosten für Kontoführung und Kreditvergabe aus. Aufgrund einer Klage des VZBV stellvertretend gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau, die für jede SMS-TAN 0,10 Euro erhob, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) die Entgeltklausel fur SMSTANs im Online-Banking für unzulässig.

Kein generelles Verbot für SMS-TAN-Gebühren
Denn damit wurden auch Fälle erfasst, in denen der Kunde die aufs Smartphone übermittelte Transaktionsnummer nicht veranlasst habe. Laut Verband müsste die Bereitstellung der Nummern in den Kontogebühren enthalten sein, weil ihre Eingabe beim Online-Banking unerlässlich ist. Sehr zum Ärger des VZBV sprach der BGH aber kein generelles Verbot für SMS-TAN-Gebühren aus. Dafür kippten die Richter 2014 die Bearbeitungsgebühr für Privat- und 2017 für Firmenkredite.

Assekuranz unter verschärfter Beobachtung
Auch Versicherungsgesellschaften stehen unter verschärfter Beobachtung des Konsumentenschutzes. Jüngst verklagte die Verbraucherzentrale Hamburg die Allianz wegen vermeintlich irreführender Werbung für das Vorsorgekonzept "Index Police" auf Unterlassung. Das Produkt gleiche einer Mogelpackung, denn die Rendite sei nicht primär von der Entwicklung eines Aktienindex abhängig, sondern von den Überschusserträgen des Versicherers.

Gegenwind bekommt die Assekuranz überdies vom Bund der Versicherten (BdV). Der Verein hat zum Ziel, "sich der Belange der privat Versicherten anzunehmen", sagt eine BdV-Sprecherin. Auf Bundesebene stellt die Organisation die Zukunft der Altersvorsorge zur Diskussion. „Dementsprechend sind wir gespannt, wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz umgesetzt wird“, betont die Sprecherin. Vor Gericht kämpft der BdV zudem für eine stärkere Überschussbeteiligung von Lebensversicherungskunden. Der rund 50.000 Mitglieder starke Verein musste jedoch vor dem Landgericht Düsseldorf eine Niederlage einstecken...

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Autor(en): Stefan Terliesner

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