Top-Tarif-Empfehlung zum „groben-Fahrlässigkeits-Schutz“ gefährlich

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Das Internetvergleichsportal Top-Tarif behauptet, dass die Absicherung der „groben Fahrlässigkeit“ in der Hausratversicherung nicht besonders teuer ist. Dabei reicht dem Internetbroker schon, wenn ein Tarifangebot bis zu 10.000 Euro bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Grund: Als Schadenfall, bei dem der verbesserte Schutz hilft, wird lediglich der Einbruchdiebstahl thematisiert.

Doch solche Schäden gefährden bei Mieter und Wohnungseigentümer nicht in ihrer Existenz. Wenn die Wohnung verlassen und das Fenster nur gekippt oder die Tür nur zugezogen wurde, gibt es zudem nach dem seit 2008 geltenden Schadenersatzrecht in aller Regel eine Teilentschädigung. So hat das Landgericht Kassel entschieden, dass die Kürzung 50 Prozent betragen kann. (Urteil vom 27.05.2010, Az.: 5 O 2653/09).

Super-Gau: Wegen grober Fahrlässigkeit vollkommen leer auszugehen
Der Megaschaden, den Haus und Hausrat aber treffen kann, ist ein Totalschaden, vor allem durch Brand. Hier hilft dann eine Teilabdeckung der groben Fahrlässigkeit herzlich wenig. Die eigne Auswertung von Top-Tarif zeigt dann auch, dass der günstiges Anbieter, der die grobe Fahrlässigkeit voll mitversichert, 101 Euro kostet, also 34 Euro oder 50,5 Prozent teurer ist als der günstigste Normaltarif. Demgegenüber sieht Top-Tarif nur einen Mehraufwand von 0,8 Prozent, weil es auf eine Teilabsicherung der groben Fahrlässigkeit abstellt.

Dabei hat das Oberlandesgericht Naumburg in einem Fall entscheiden, dass der Versicherte wegen grober Fahrlässigkeit vollkommen leer ausgehen kann nach dem er einen schweren Brandschaden verursacht hat (Urteil vom 30.03.2011, 4 W 12/11). Der Fall ist zwar ein Extrembeispiel, weil der Versicherte in seinem Keller einen „Blitzknaller“ zündete um eine Katze zu verjagen, zeigt aber wie wichtig der Vollschutz gegen die Einrede der groben Fahrlässigkeit ist.

Schutz gegen Verstoß von Sicherheitsbestimmungen möglich
Zudem unterscheidet Toptarif nicht zwischen grober Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls und dem grob fahrlässigen Verstoß gegen Sicherheitsauflagen. Gerade diese Verstöße könnten Hausbesitzer das Genick brechen. Dabei gibt es auch hier den Hausratvollschutz. So hatte Öko-Test 2014 sechs Angebote ermittelt, die dann leisten, wenn grob fahrlässig gesetzliche oder Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden.

Natürlich ist die grob fahrlässige Herbeiführung des Schaden ebenfalls mitabgesichert. „Es ist sehr begrüßenswert, dass nun erste Versicherer bei grob fahrlässiger Missachtung von Sicherheitsvorschriften mehr Schutz bieten“, sagt Reinold König, Versicherungsberater aus dem hessischen Korbach. Solchen Topschutz gibt es zudem für die Wohngebäudeversicherung. Das wird aber bei Toptarif nicht thematisiert.

Eine Gegenrechnung mit dem Maklervergleichsrechner Innosystems weist aktuell drei Tarife auf, die einen hohen Schutz bei grober Fahrlässigkeit bieten. Für ein Haus, dass 2010 beim Neubau 350.000 Euro gekostet hat, liegt die Jahresprämie für diese umfangreiche Absicherung zwischen 245 und rund 400 Euro – weit weg von der Prämie, die TopTarif für den günstigsten Wohngebäudetarif mit Fahrlässigkeitsschutz ausweist.

Immer wieder in Konflikt mit der Verbraucheraufklärung
Das Geschäftsmodell der Vergleichsportale über den Preis zu verkaufen, gerät anscheinend immer wieder in Konflikt mit einer umfassenden Verbraucheraufklärung. Zudem bleibt die jahrelange Erfahrung mit der Schadenregulierung von Versicherer in aller Regel vollkommen ausgeblendet. Daher sollte der Standard-Online-Vergleich im Internet für Verbraucher weiterhin eher eine erste Orientierungshilfe zur umfassenden Beratung sein.

Bildquelle: © photos.com PLUS

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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