Kaum zusätzliche Pflegestellen

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Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), soll seit 1. Januar 2019 für 13.000 zusätzliche Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen sorgen. Doch noch ist der Effekt des Gesetzes überschaubar, wie die "Ärzte Zeitung" berichtet.

Die Finanzspritzen der gesetzlichen Krankenversicherer (GKV), die zusätzliche Pflegestellen in Altenheimen schaffen sollen, wirken nur langsam. Wie die Zeitung recherchiert hat, hätten die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKs) bis zum 15. Juli 2019 239 Anträge positiv entschieden. Dies entspreche 222,23 vollen Stellen, so der AOK-Bundesverband.

47 von 1.600 eingegangenen Anträgen genehmigt

Ausgezahlt seien dafür bislang 4,2 Millionen Euro. Bei den AOKs seien 900 Anträge eingegangen. 23 davon seien abgelehnt worden, 216 seien bisher noch unvollständig, der Rest werde noch bearbeitet. Die Ersatzkassen hätten bis Juli 2019 lediglich 47 der bei ihnen bis Ende Mai eingegangenen 1.600 Anträge genehmigt.

Das Sofortprogranmm sieht vor, dass in Altenpflegeinrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern eine neue halbe zusätzliche Stelle eingerichtet wird. In Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern soll eine ganze Stelle installiert werden. In Institutionen mit 81 bis 120 Bewohnern sind anderthalb neue Stellen geplant und in Häusern ab 120 Bewohnern zwei neue Stellen.

Versorgungslücken bleiben bestehen

Dass die Pflegheime ihr Ziel bis zum Jahresende erreichten sei unrealistisch, hat die "Ärzte Zeitung" im Gespräch mit dem Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Herbert Mauel, erfahren. Denn dies würde voraussetzen, dass bis zum Jahresende alle Versorgungslücken in der Pflege beseitigt wären. Das sei aber auf absehbare Zeit aber nicht der Fall.

Durch das PbSG sollen 13.000 zusätzliche Stellen in Altenpflegeeinrichtungen geschaffen werden. Finanziert wird das System von den gesetzlichen Krankenversicherern (GKV). Diese zahlen jährlich pauschal einen Betrag an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung, insgesamt 640 Millionen Euro. Die private Pflegeversicherung beteiligt sich anteilig entsprechend der Zahl der Pflegebedürftigen an der Finanzierung.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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