Über 5.000 Vermittler weniger

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Die Versicherungsvermittler werden rapide weniger - welche Vertriebswege schrumpfen, und wo es noch ein kleines Plus gibt.

Die aktuellen Zahlen des Versicherungsvermittlerregisters von Anfang Juli zeichnen einen Trend fort, der schon seit Beginn der vollständigen Aufzeichnungen 2011 anhält, aber sich in diesem Jahr noch einmal stark beschleunigt hat. Die Versicherungsunternehmen tragen in ganz erheblichem Maß gebundene, erlaubnisfreie Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO) aus dem Register aus. Im zurückliegenden Quartal sind es 5.364 weniger, seit Jahresanfang sogar 14.792 weniger.

Bildungspflicht nach IDD als mögliche Ursache
Die starke Zunahme der Austragungen dürfte wohl mit der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) zu tun haben. Denn jeder Vermittler muss sich seit 23. Februar im Umfang von 15 Stunden pro Kalenderjahr weiterbilden. Zudem haben die Versicherer bei den erlaubnisfreien Vertretern überhaupt erst einmal formal festzustellen, ob die Vertreter eine angemessene Grundqualifikation aufweisen. Der Aufwand hierfür scheint vielen Versicherern jedenfalls für eher inaktive nebenberufliche Vertreterverbindungen zu hoch zu sein.

Aber auch die Zahl der Vermittler mit Gewerbeerlaubnis ist rückläufig, und das gilt für das zweite Quartal 2018 auch für die Versicherungsmakler. 335 Vertreter und 107 Makler netto haben danach ihre Gewerbeerlaubnis abgegeben oder verloren, Näheres zu den Gründen verrät die Statistik traditionell nicht.

Privileg der Produktakzessorischen IDD-bedingt attraktiv
Deutlich zugenommen hat die Zahl der produktakzessorischen Vertreter, um 382. Auch hier kann man über die Gründe nur spekulieren. Nicht ganz fern liegt die Vermutung, dass auch dieser Effekt auf die IDD-Umsetzung zurückzuführen ist.

Denn nach § 34d Abs. 9 GewO müssen sich die auf Antrag erlaubnisbefreiten Vermittler nach § 34d Abs. 6 GewO nicht 15 Stunden im Jahr weiterbilden. Damit ist es für Autohäuser und ähnliche Vermittler bequemer, auf eine Vollerlaubnis als Vermittler zu verzichten und sich entweder von der Erlaubnis befreien zu lassen oder aber als gebundene Vertreter bei einem Versicherer unterzuschlüpfen. Denn auch für gebundene Vertreter, die nur produktakzessorisch Versicherungen vermitteln, gilt das Privileg, sich keine 15 Stunden weiterbilden zu müssen. Hier reicht es aus, wenn der Versicherer für eine "angemessene" Qualifizierung sorgt.

Honorarberatungsvermittler nehmen nur prozentual stark zu
Eine Zunahme ist schließlich bei den Versicherungsberatern nach § 34d Abs. 2 GewO zu verzeichnen. 27 netto mehr zum Vorquartal beziehungsweise zum Jahresbeginn ist zwar eine prozentual kräftige Steigerung, aber von einem Durchbruch der Honorarberatungsvermittlung auf breiter Front kann wohl weiter keine Rede sein. Es scheint weiter schwer zu vermitteln zu sein, warum es neben beratende Vermittlern (§ 34d Abs. 1 GewO) auch noch vermittelnder Berater (§ 34d Abs. 2 GewO) bedarf, um die Kunden glücklich zu machen.

Die Gesamtzahl der Versicherungsvermittler nähert sich nunmehr unaufhaltsam der Marke 200.000, seit Jahresbeginn sind fast 15.000 verloren gegangen.

Vermittlerzahlen Vermittlerregiste 7/2018

Autor(en): Matthias Beenken

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