Übertriebene Warnung vor Verlust des Versicherungsschutzes

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"Die Ablenkung am Steuer ist eine absolut unterschätzte Unfallgefahr", stellte jetzt die DA Direkt auf einem Fahrsicherheitstraining des ADAC fest. In der öffentlichen Wahrnehmung überwiege beispielsweise das Thema Alkohol am Steuer - dabei steigt schon bei einer kurzen Unaufmerksamkeit des Fahrers das Unfallrisiko. Doch beim Versuch, das Image der Marke DA Direkt aufzuwerten, übertreibt die Tochter der Zurich Versicherung deutlich.

So warnt der Versicherer davor, dass ein Unfall infolge von Ablenkung auch gefährliche Folgen haben kann. Wer etwa telefoniert, ins Handschuhfach greift, Gegenstände umräumt oder sich um das quengelnde Kind auf der Rückbank kümmert, könne seinen Versicherungsschutz verlieren. "Unaufmerksamkeit durch Ablenkung hat fatale Folgen. Verursacht man dadurch einen Unfall, kann man unter Umständen den Versicherungsschutz verlieren. Das heißt, man muss für etwaige Schäden oder für Verletzungen Dritter selber, mitunter auch ein Leben lang, aufkommen", schreibt der Online-Versicherer.

Regress bisher unüblich

Verkehrsanwälte bestätigen, dass das sachlich unrichtig ist. "Wer einen Unfall fahrlässig verschuldet, braucht nicht ein Leben lang für die Opfer zahlen. Der Kfz-Haftpflichtversicherer muss die Opfer immer voll entschädigen", stellt Marc Herzog, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht aus Rosenheim fest. Allein im Innenverhältnis ist der Versicherer zu einem Regress berechtigt. "Dafür muss er aber nachweisen, dass die Handlung tatsächlich grob fahrlässig war und für den Unfall ursächlich" so Herzog. Rein theoretisch könnte der Autofahrer dann für bis zu 5000 Euro in Regress genommen werden.

"Das ist bisher aber am Markt vollkommen unüblich", sagt Rechtsanwalt Christian Janeczek, von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aus Dresden. "Selbst bei Unfällen, die durch das Überfahren einer roten Ampel verursacht werden, ist mir kein Fall bekannt, bei dem ein Kfz-Haftpflichtversicherer Regress genommen hat", so Janeczek weiter. Bisher wäre das nur bei Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht üblich. Sollte die DA Direkt künftig bei jedem möglicherweise groben Fahrfehler Regress nehmen, sei das eine deutliche Verschärfung der bisherigen Regulierungspraxis. "Hier wird anscheinend, wenn auch im Namen der Verkehrssicherheit, weitgehend unberechtigt Angst und Schrecken vor dem Verlust des Versicherungsschutzes verbreitet", kritisiert Jurist Herzog.

Kaskoschutz meist ebenfalls sicher

Gleichzeitig erhalten die Autofahrer auch über die Vollkasko bei den meisten Versicherer bei grob fahrlässigen Fahrfehlern Versicherungsschutz für die Schäden am eigenen Fahrzeug. Herzog: "Die Assekuranzen verzichten in der Regel in den meisten Tarifen ausdrücklich auf eine Einrede der groben Fahrlässigkeit".

Allein beim Diebstahl oder wenn der Wagen unter Drogen geführt wird, können die Versicherer beim Kaskoschaden Abzüge machen. Eine aktuelle Auswertung der Datenbank des Vergleichsanbieters Nafi aus Höxter zeigt, dass von 235 Tarifen lediglich bei 28 ein Abzug wegen grober Fahrfehler möglich ist. Die DA Direkt selbst verzichtet in allen ihren Tarifen auf diesen Abzug.

Sachlichkeit wäre wichtig

Immerhin beweist der nun durchgeführte Praxistest eine Binsenweisheit: Wer beim Autofahren abgelenkt ist, gefährdet sich und andere im höchsten Maße. So konnte die Rennfahrerin Sophia Flörsch in den aus Hütchen bestehenden Parcours erst im dritten Anlauf ihre Sonnenbrille aus der Mittelkonsole aufsetzen. Andere Fahrer hätten bei dem hohen Tempo möglicherweise die Gewalt über das Fahrzeug verloren.

Laut DA Direkt ist mittlerweile jeder dritte tödliche Verkehrsunfall auf Ablenkung zurückzuführen. Rund ein Fünftel der gesamten Fahrzeit entfalle auf ablenkende Tätigkeiten. Vor allem auf langen Urlaubsfahrten steige das Risiko der Ablenkung weiter an. Viele Menschen im Auto, unbekannte Strecken und Länder sowie lange Fahrzeiten erhöhten die Tendenz zu Ablenkung und Gefahr eines Unfalls. Das Thema ist somit wichtig. Es sollte daher auch immer nur sachlich dargestellt werden.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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