Umfrage zeigt: Versicherer regulieren schlechter

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Die Schadenregulierung von Versicherungen ist in den letzten fünf Jahren schlechter geworden. Das ist das Ergebnis einer Umfrage durch das Forsa-Institut bei 1.257 Rechtsanwälten der Arbeitsgemeinschaften Versicherungs- und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

47 Prozent der Anwälte sind der Ansicht, dass sich das Regulierungsverhalten der Versicherer in den letzten fünf Jahren „deutlich“ verschlechtert hat, 23 Prozent stellen fest, dass sich die Schadenabwicklung „etwas" verschlechtert hat. Besonders betroffen ist der Bereich Verkehrsrecht. Hier sind sogar insgesamt 74 Prozent der befragten Anwälte der Meinung, dass die Regulierung heute schlechter läuft als in der Vergangenheit. Bemängelt werden vor allem längere Bearbeitungszeit sowie die unberechtigte Kürzungen oder Zurückweisungen von Leistungen. So seien Ansprechpartner bei den Versicherern oft nur schlecht erreichbar.
Manche Anwälte bewerten dies als regelrechte Verzögerungstaktik. Zudem würden über Gebühr Gegengutachten eingeholt, die Rechtsprechung ignoriert und Kleinbeträge aus taktischen Erwägungen gekürzt.

Versicherer nutzen "überlegenes Wissen" aus
Überwiegend würden die Geschädigten einen Anwalt aufsuchen, weil sie sich von der Regulierung eines Schadenfalls überfordert fühlten, sich umfassend über ihre Ansprüche beraten lassen wollten oder sie der Ansicht sind, dass der Versicherer zu wenig reguliert habe. Probleme bei der Regulierung von Schäden würden oftmals entstehen, weil Versicherer ihr überlegenes Wissen ausnutzen würden. Zudem wären die Versicherer oft nicht bereit nach einer Ablehnung des Schadens, nochmals in die Prüfung des Sachverhaltes einzusteigen.
Viele Anwälte werfen den Versicherern zudem vor, dass sie viel zu schnell eine Leistung ablehnen würden. Die Schuld sehen die Verkehrs- und Versicherungsanwälte klar verteilt. Nur in ganz wenigen Fällen würden Anspruchsteller Fehler machen und beispielsweise Unterlagen zu spät einreichen oder den Sachverhalt falsch darstellen.

Unfall: Voller Schadenersatz bei anwaltlicher Beratung

Schalte das Unfallopfer einen Verkehrsanwalt ein, werden seine Ansprüche in über der Hälfte der Fälle voll beglichen. In weiteren 30 Prozent der Fälle, so die Forsa-Studie, wird ein Vergleich ausgehandelt. „Nur in 14 Prozent aller durch die Befragten genannten Fälle kam es zu einem klärenden Gerichtsverfahren“, betonte Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Die Unfallopfer hätten daher in der Regel immer einen Vorteil von einer anwaltlichen Beratung.
Das gelte selbst dann, wenn es einmal schlecht für den Geschädigten läuft und er nicht alle Forderungen gegen den Versicherer durchsetzen kann. „Die Anwaltskosten sind bei Kfz-Haftpflichtschäden vom Versicherer zu tragen“, so Elsner. Es entstehe den Geschädigten durch Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes daher kein finanzieller Nachtteil.

Falsche Vorstellungen über die versicherten Leistungen

Die rund 150 befragten Fachanwälte für Versicherungsrecht stellen überwiegend Streitigkeiten bei Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) fest. Am zweihäufigsten gebe es Probleme mit der Unfallversicherung, gefolgt von der privaten Krankenversicherung. „Beim Arbeitskraftschutz geht meist um eine Verletzung der Auskunftspflicht bei Fragen nach dem Gesundheitszustandes bei Abschluss der Versicherung“, bemängelt Arno Schubach, DAV-Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Koblenz. Die Umfrage zeige zudem, dass Vermittler beim Abschluss der Police nicht ausreichend beraten würden. „Viele Kunden haben die Versicherungsbedingungen und ihre Mitwirkungspflicht nicht verstanden oder machen sich falsche Vorstellungen über die versicherten Leistungen“, so Schubach.

Bildquelle: © GDV

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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