Vergangenheit holt Clerical Medical ein

Wird Kunden durch die Werbung mit zweistelligen Vergangenheitsrenditen ein falsches Bild von den aktuellen Risiken eines Abschlusses einer Lebensversicherung vermittelt, so ist die vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt. Dies führt zur Rückabwicklung des Vertrages und zu Schadenersatzansprüchen des Kunden gegenüber dem Versicherer. Dies hat das Landgericht Bamberg mit zwei Urteilen vom 26. November 2008 klargestellt (Az: 2 O 82/08 und 2 O 88/08 - nicht rechtskräftig).

Anleger vertrauten versprochenen Wertzuwächsen
Beurteilt wurde die Situation bei Hebelgeschäften, bei denen Kunden im Jahr 2002 über Eigenkapital und Darlehen der inzwischen insolventen BkmU-Bank in Fondspolicen der eingezahlt hatten. Dabei handelte es sich um "Wealthmaster Noble" des Typs "Euro-Pool Serie 2000EINS". Um die Zinsen für das Darlehen zahlen zu können, sollten laufende Entnahmen aus dem Versicherungsvertrag erfolgen. Da ein Wertzuwachs der Versicherung von 8,5 Prozent jährlich zu Grunde gelegt wurde, sollten diese Entnahmen den Wert der Versicherung nicht schmälern, sondern trotzdem noch steigen. Die Police sollte sich also selbst finanzieren und am Ende noch einen Gewinn abwerfen. Vor allem diese Aussicht hatte Tausende Anleger in Deutschland zum Abschluss auf Kredit finanzierter Lebensversicherungen verleitet.

Die tatsächlichen Risiken schienen gering, da CMI regelmäßig mit langjährigen Vergangenheitsrenditen im zweistelligen Bereich geworben hatte – so auch in den Fällen des Landgerichts Bamberg. "Daher hielten viele Berater und Anleger die Rendite für nahezu sicher", erklärt Rechtsanwalt Tobias Pielsticker von der Münchener Kanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen.

Von der Realität überrascht
Ein schlimmer Irrtum, denn die tatsächlichen Renditen der betroffenen CMI-Verträge bewegen sich in den letzten Jahren überwiegend zwischen 0,5 und 3 Prozent jährlich. Somit bauen die laufenden Entnahmen zur Zahlung der Kreditzinsen stetig den Versicherungswert ab. Nicht selten wäre bei der aktuell niedrigen Rendite in den meisten der seit 1998 abgeschlossenen Hebelgeschäfte sogar das Eigenkapital verloren, fürchtet Pielsticker.

Auch Modelle, bei denen keine Entnahmen vorgesehen sind, wie die "Sicherheits-Kompakt-Rente SKR" der Schnee-Gruppe, gehen laut Pielsticker nicht auf, da die Renditen der CMI zu weit hinter den Prognosen zurückbleiben. Betroffen sind nach Bewertung der Rechtsanwälte der Kanzlei auch die Zeichner von Modellen wie "System-Rente", "Individual-Rente", "LEX-Konzept Rente", "Europlan", "Novarent", "Profit-Plan", "Lombard-Plan", "PSR, SmartIN" und von "Private Best Age".

Kern des "britischen Roulette" geknackt
Das Landgericht Bamberg hat den Kern des "britischen Roulette" geknackt. Es geht darum, dass mit Garantien und zweistelligen Renditen geworben wurde, die längst nicht mehr zu halten waren. Bereits bei Zeichnung 2002 sei nicht mehr von zweistelligen Vergangenheitsrenditen auszugehen gewesen. Darüber hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen. Zumal die Renditeerwartung gerade bei der Darlehensfinanzierung der Police entscheidende Bedeutung besitze. So aber liege ein Aufklärungsmangel vor.

CMI streitet Mitverantwortung ab
CMI selbst hat eine Mitverantwortung stets geleugnet (siehe des Versicherungsmagazin). "Das Management übersieht bis heute die Haftung des Versicherers für seine Vertriebe", meint Rechtsanwalt Johannes Fiala, München. Vermittler seien in der Regel so genannte Erfüllungsgehilfen ihres Versicherers. Die Gesellschaften müssten sich auch falsche Musterberechnungen vorhalten lassen.

Genau dort hakte auch das Landgericht ein: Nach dessen Bewertung spielt es gerade keine Rolle, dass die Beratung nicht durch einen unmittelbaren Mitarbeiter von CMI erfolgt war, sondern durch Untervermittler. "Damit ist eine der wichtigsten Verteidigungslinien von Clerical Medical gefallen", hofft Pielsticker. Entscheidend sei, dass CMI den Vertrieb in Deutschland bewusst gefördert und um den Einsatz von Untervermittlern gewusst habe. Das Unternehmen selbst behauptet bis heute, keine falschen Vorstellungen zur Performance seiner Policen verbreitet zu haben (siehe des Versicherungsmagazin).

Autor(en): Detlef Pohl

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