Vom Bundeskabinett: Versicherungsaufsicht wird modernisiert

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Der vom Bundeskabinett beschlossene "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht" sieht neue Bewertungsvorschriften, Eigenkapital- und Aufsichtsregeln für Versicherer vor. Ähnlich wie bei Banken müssen die Versicherungsunternehmen ihre Eigenmittel erhöhen. Der Gesetzentwurf greift die europäischen Vorgaben zu Solvency II auf und setzt Versicherungsaufsichtsregeln in nationales Recht um.Neue Vorgaben für Versicherungen

Die Reform der Versicherungsaufsicht betrifft auch die Geschäftsorganisation der Unternehmen. Sie müssen neuen Anforderungen genügen und weitergehende Vorgaben zur Information der Aufsichtsbehörden erfüllen. Ihr Ziel ist es, Versicherungen besser zu überwachen und Risiken früher zu erkennen.

Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden



Gleichzeitig soll das Gesetz eine Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt herbeiführen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist ausdrücklich zur Zusammenarbeit verpflichtet mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Schließlich ist eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen europaweit tätig. In Deutschland beaufsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Versicherungsunternehmen. Das Bundesfinanzministerium kann die Aufsicht auch auf Behörden der Bundesländer übertragen.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Zuvor muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen

Text- und Bildquelle: Bundesregierung

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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