Von der Unabhängigkeit und Abhängigkeit des Maklers

Jüngst sorgte eine Aktion des Münchener Maklerpools Fonds Finanz für einigen Gesprächsstoff. Loyale Vermittler erhalten Rabattangebote beim Autokauf, wenn sie im Umkehrschluss eine entsprechende Vereinbarung zur Ausschließlichkeit im Innenverhältnis mit Fonds Finanz unterzeichnen.

Der Ton macht die Musik - eine Redensart, die meist zutrifft. Und so stören sich zurzeit einige Brancheninsider an dem Titel, den der Allfinanz-Maklerpool Fonds Finanz aktuell für eine Aktion gewählt hat, mit der die Münchener besonders loyale Makler längerfristig an sich binden wollen: "Vereinbarung zur Ausschließlichkeit im Innenverhältnis" heißt die vertragliche Bindung, die da besagt, dass sich der Vermittler (ob damit ein Makler oder Mehrfachagent gemeint ist, wird nicht klar) verpflichten soll, sämtliche von ihm selbst vermittelten Produktverträge (aus PKV und/oder LV und/oder Sach) ausschließlich über die Fonds Finanz oder unmittelbar über einen Produktgeber, für den die Fonds Finanz die Zusammenarbeit mit dem Vermittler herbeigeführt hat, einzureichen.

Rabatt beim Autokauf
Arbeitet Fonds Finanz nicht mit einem Produktgeber zusammen, kann der Vermittler in diesen Fällen selbstredend weiterhin nach Belieben anderweitig einreichen - also auch über andere Pools. Im Umkehrschluss - dies ist jedoch nicht in der Vereinbarung schriftlich fixiert - sollen die kooperierenden Makler bis zu 24 Prozent Rabatt auf die Automarken Audi, Porsche, VW, Seat, Skoda und Lamborghini erhalten.

Erster Schritt zur Makler-AO?
Was einige Branchenteilnehmer für eine nett gemeinte Fonds Finanz-Werbeaktion zur Kundenbindung ansehen, sehen andere wiederum als den ersten Schritt zur Makler-Ausschließlichkeitsorganisation. Da allerdings der Vermittler Produkte, die der Pool nicht anbietet, weiterhin beim Kunden anbieten kann oder diese nach freien Stücken zum Beispiel bei anderen Pools einreichen darf, kann schon nicht von einer puren Ausschließlichkeitsstruktur gesprochen werden, wie man diese von gebundenen Versicherungsvertretern kennt.

Gemäß Fondsfinanz war und ist dies auch nie Idee des Maklerpools gewesen. So habe sich das Geschäftsmodell Allfinanz-Maklerpool langfristig mehr als bewährt und man sehe keinen Anlass, an diesem etablierten Geschäftsmodell etwas zu ändern: "Die Fonds Finanz beabsichtigt deshalb auch in keinerlei Weise, eine Maklerausschließlichkeit einzuführen oder sich vom Pool in einen Vertrieb umzubauen", heißt es dann auch offiziell aus München. Ebenso distanziert man sich von einem Verkauf oder einer Beteiligung eines Produktgebers, indem man versicherungsmagazin.de mitteilt, dass sich die "Fonds Finanz zu 100 Prozent in den Händen von Norbert Porazik und Markus Kiener befindet und keine weiteren Kapitalgeber oder gar Finanzdienstleister bzw. Versicherungsgesellschaften an der Fonds Finanz beteiligt sind. Weiterhin bestehen weder Treuhandeigentümerverhältnisse noch stille Beteiligungen an der Fonds Finanz. Auch in Zukunft wollen wir daran nichts ändern."

Kein Antwort ist auch eine Antwort
Was bleibt, ist die etwas verwunderlich klingende Vereinbarung, um Makler langfristig zumindest in einer Sparte möglichst an den Pool zu binden. Gerne hätte versicherungsmagazin.de hierzu mehr von Fonds Finanz erfahren - noch dazu, wo es sich um einen der führenden und größten Maklerpools in Deutschland handelt. Leider mochte man sich bezogen auf konkrete Fragen bezüglich dieser Vereinbarung auf Anfrage nicht ausführlich äußern.

Noch Dienstleistung oder schon Abhängigkeit?
Fakt ist, dass auch andere Pools es gerne sehen, wenn ein Makler-Partner dort hauptsächlich einreicht. Fakt ist zudem, dass einige Anbieter Mittel und Wege suchen, um ihren Pool besonders schmackhaft zu machen. Hierbei ist es löblich, wenn ein Pool dem Makler durch eine breite Vielfalt von Dienstleistungen dermaßen unterstützt, dass dieser alle Kraft für die Kundenberatung einbringen kann. Die Frage, die sich stellt ist, wann Dienstleistung zur Abhängigkeit wird bzw. ob durch etwaige Ausschließlichkeitsvereinbarungen die Loyalität eines Makler zumindest beeinflusst werden könnte, denn diese soll schließlich einzig dem Kunden und niemals einem Versicher oder Pool gehören.

Kritik von Vermittlerverbänden
"Im Gegensatz zu anderen Vertriebsformen ist ein Versicherungsmakler an niemanden gebunden und damit ein absolut unabhängiger Partner. Mit unserem Verständnis über das Berufsbild eines unabhängigen Maklers haben solche Vereinbarungen wenig zu tun, und wir sehen diese Entwicklung sehr kritisch", erklärt Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) und erörtert weiter: "Die Frage ist doch: Wie selbstständig ist ein Makler noch, der sich der kompletten Dienstleistung und den Vergleichsprogrammen eines einzigen Pools bedient? Ein Versicherungsmakler muss aus der Breite des Marktes anbieten können und trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Nichts desto trotz stellen wir leider einen Zuwachs von Maklern fest, die sich in die Abhängigkeit eines Pool begeben." Am Ende des Tages bleibt es immer noch dem Makler selbst überlassen zu entscheiden, ob er im Notfall auf die Dienstleistung eines Pools verzichten kann ohne seine Selbstständigkeit zu gefährden oder ob er sich schon in einer Abhängigkeit befindet.

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht das Thema kritisch: "Als Deutschlands größter Vermittlerverband halten wir von solchen Vereinbarungen nichts. Denn sie führen die Makler in eine rechtliche Dilemmasituation, aus der sie nur schwer herauskommen", so BVK-Präsident Präsident Michael H. Heinz. Dennoch, so Heinz weiter, "beobachten wir, dass Makler-Pools und auch Unternehmen Vereinbarungen mit ihren Partnern treffen möchten, die den Sachwalterstatus und die Unabhängigkeit des Maklers konterkarieren. Das ist sehr bedenklich."

Bildquelle: © Uwe Steinbrich/

Autor(en): Marc Oehme

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