Vor diesen Unternehmen warnt die BaFin

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht auf ihrer Homepage regelmäßig Hinweise zu Firmen, die unerlaubte Versicherungs- oder Bankgeschäfte betreiben. Hier die jüngsten Warnmeldungen.

Ein faules Ei unter den Finanzierungsunternehmen ist nach BaFin-Angaben das Unternehmen Yello Finanzierung. Über seine Internetseite www.yello-finanzierung.com bietet es den Abschluss von Darlehensverträgen an. Das Unternehmen behaupte, über eine eigene Banklizenz zu verfügen und gibt vor, einen Firmensitz in Berlin zu haben. Die BaFin stellt klar: Yello Finanzierung hat keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften in Deutschland.

Zwangsgeld angedroht

Die Bergfelder Leibrenten AG mit angeblichem Sitz in Mönchengladbach hat ebenfalls keine Erlaubnis gemäß § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften. Auch eine Erlaubnis gemäß § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz zur gewerblichen Gewährung von Leibrenten, hat die BaFin nicht erteilt. Das Unternehmen betreibe das Einlagengeschäft, indem es Darlehen entgegennehme, die nicht ausreichend im Grundbuch besichert sind. Indem es Wertgegenstände kaufe und dafür eine lebenslange Leibrente verspreche, betreibe es unberechtigte Versicherungsgeschäfte. Mit Bescheid vom 17. Mai 2021 verlangt die Behörde von der Bergfelder Leibrenten AG, ihre Geschäfte sofort einzustellen. Zudem muss sie ihr bestehendes Geschäft abwickeln und ihre Kunden schriftlich darüber informieren. Das übernommene Risiko muss auf ein lizensiertes Versicherungsunternehmen übertragen werden. Falls das Unternehmen sein Geschäft fortführt, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500.000 Euro

Die dritten im Bunde sind Arbitrage A.I. Technologies PLC/Smartbitrage, die auch unter dem Namen Smartbitrage auftritt sowie David Wahlberg Finanzpool. Beide geben als Firmensitz London, Großbritannien an. Die Aufsicht stellt fest, das die Unternehmen "keine Erlaubnis für Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen besitzen. Die Unternehmen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin."

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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