Die Fraktion Die Linke erhält nach eigenen Angaben immer wieder Schreiben von Versicherten im Basistarif, die sich als Patient „dritter Klasse“ fühlen würden und sich beschwerten, dass sie notwendige gesundheitliche Leistungen nicht erhalten würden. Hintergrund hierfür sei unter anderem das relativ niedrige Honorarniveau, das im Basistarif gelte. Die Bundesregierung hat auf den Vorwurf der Linken reagiert.
Nach Auffassung der Linken ist es unverständlich, dass nach über elf Jahren Basistarif in der privaten Krankenversicherung immer noch keine Regelung gefunden worden sei, die eine Versorgung auf Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung mit freier (Zahn-)Arztwahl ermögliche. Stattdessen vertraue die Bundesregierung bei ihrer Überprüfung von Problemen im Basistarif ausschließlich den Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Das aber seien genau die Organisationen, die die Vereinbarungen zum Basistarif abgeschlossen hätten. Seit Jahren würden diese behaupten, dass es ausschließlich in „Einzelfällen“ zu derartigen Problemen komme.
Schon frühe Berichte über unzureichende Behandlungsmöglichkeiten
Mit Wirkung von April 2010 hätten die KBV und der PKV-Verband von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, noch niedrigere Steigerungsfaktoren zu vereinbaren, als sie zunächst gesetzlich für den Basistarif in der Gebührenordnung für Ärzte vorgegeben waren. Das hieße, dass Leistungserbringer für die Behandlung von Versicherten im Basistarif viel weniger Geld erhielten als für die Behandlung anderer Privatversicherter. Nach Angaben des damaligen KBV-Vorsitzenden Köhler hätte diese Kürzung unter massivem Druck des PKV-Verbandes stattgefunden. Der Linken läge ein Schreiben von Köhler an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in den Ländern vor, in dem er beschreibe, wie es in den Verhandlungen mit dem PKV-Verband zu den Absenkungen gekommen sei. Weder der KBV noch der PKV-Verband wären daran interessiert gewesen, den Basistarif attraktiv auszugestalten, im Gegenteil: Der PKV-Verband hätte zugesagt, „dass es nicht seine Absicht und nicht Absicht der privaten Krankenversicherung sei, durch geeignete Maßnahmen die Attraktivität des Basistarifs zu steigern“.
Berichte über unzureichende Behandlungsmöglichkeiten hätte es bereits kurz nach der Einführung des Basistarifs gegeben. Die Verbraucherorganisationen berichteten, dass Versicherte in der Praxis „Schwierigkeiten“ hätten oder nur eine eingeschränkte Arztwahl zur Verfügung stünde.
Derzeit kein Anlass, Angaben der Vereinigungen infrage zu stellen
Die Bundesregierung widerspricht den Vorwürfen der Linken. Ihre Begründung: Die geringe Zahl der den zuständigen K(Z)Ven, dem PKV-Verband und dem Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung vorliegenden Beschwerden zeige, dass die Erfüllung des Sicherstellungsauftrages derzeit gewährleistet sei. Es bestehe aus Sicht der Bundesregierung derzeit kein Anlass, die diesbezüglichen Angaben der Kassen(zahn)-ärztlichen Bundesvereinigungen K(Z)Ven und der K(Z)BV infrage zu stellen.
Vertragspartner sind frei, angemessene Vergütung festzulegen
Zum Vorwurf der Linken, dass das Honorarniveau im Basistarif zu niedrig sei, sagt die Bundesregierung: „Im Hinblick auf die Vereinbarung der KBV mit dem PKV-Verband zur Honorierung ambulanter ärztlicher Leistungen im Basistarif, obliegt es den Vertragspartnern, im Interessenausgleich angemessene Vergütungen festzulegen. Nach Angaben der Vertragspartner wurde angestrebt, dass die vom Basistarif der PKV umfassten ärztlichen Leistungen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend ausgestaltet werden und ein der GKV vergleichbares Niveau ohne Budgetierung erreicht wird.“
Auch den Vorwurf der Linken, dass es zahlreiche Beschwerden von Menschen im Basistarif gäbe, lässt die Bundesregierung nicht gelten und argumentiert: „Nach Angaben der K(Z)BV haben sich bislang nur in Einzelfällen Probleme ergeben, denen abgeholfen werden konnte. So berichten die KZBV und die KZVen von bundesweit jährlich circa 40 Beschwerden. Darüberhinaus liegen den K(Z)Ven und der K(Z)BV keine Hinweise auf systematische Probleme vor.“
Bundesregierung will die Lage weiterhin beobachten
Weiterhin vermerkt die Regierung, dass wenn Verbraucher- und Patientenorganisationen konkrete Fälle vorlägen, in denen trotz Einschaltung der zuständigen K(Z)V Basistarif-Versicherte nicht oder nicht zu den gesetzlichen Konditionen des Basistarifs behandelt worden seien, könnten sie diese Fälle den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mitteilen, die diese Fälle überprüften. Die Bundesregierung werde darüber hinaus die Situation weiterhin regelmäßig beobachten. Sofern die Zahl der Beschwerden zunehme und diese nicht nachgeprüft würden, sei zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen verhältnismäßig seien, um den K(Z)Ven und den K(Z)BV obliegenden Sicherstellungauftrag nach § 75 Absatz 3a Satz 1 SGB V umzusetzen.
Den Basistarif gibt es seit 2009. Nach Angaben des PKV-Verbandes waren zum 30. Juni 2020 gut 33.000 Personen im Basistarif der PKV versichert.
Quelle: Deutscher Bundestag
Autor(en): Meris Neininger