VVG Reform: Geplanter Direktanspruch im Schadenfall bleibt ohne Folgen für die Beschäftigung und für Freiberufler

Wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung soll bei der VVG-Reform für alle obligatorischen Pflichtversicherungen künftig ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer eingeführt werden. Dadurch soll es dem Geschädigten erleichtert werden, seine Ersatzansprüche tatsächlich durchzusetzen, wenn sich der Schädiger selbst um den Schaden nicht kümmert. Näheres sollen die §§ 115 bis 117 VVG regeln.

Nach Auffassung der Bundesregierung wird die vorgesehene Einführung eines Direktanspruchs gegen einen Versicherer im Schadenfall jedoch keine Folgen für die Beschäftigung und für Freiberufler haben. Möglichen "wirtschaftlichen Folgen" für Versicherungsnehmer - etwa Architekten - stünden "wirtschaftliche Folgen" für Geschädigte gegenüber, die zukünftig vollen Schadenersatz auch in Situationen erhalten würden, in denen bisher - trotz Bestehens einer ihrem Schutz dienenden Versicherungspflicht - kein Schadenersatz geleistet wurde. Dies teilt die Bundesregierung jetzt in ihrer Antwort auf eine "Kleine Anfrage" der FDP Bundestagsfraktion mit. Inwiefern die Einführung eines Direktanspruchs für alle Pflichtversicherungen in das Versicherungsvertragsgesetz "dramatische Konsequenzen" haben solle, wie die FDP befürchtet, erscheint der Bundesregierung "nicht nachvollziehbar".

Die Liberalen hatten unter anderem angeführt, dass nach Auffassung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) mit der Einführung eines Direktanspruches im Bereich der Haftpflichtversicherung für Architekten circa 12.000 Angehörige dieser Berufsgruppe ihre Tätigkeit einstellen müssten. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung jedoch nicht. Sofern es für den Bereich tatsächlich zu den behaupteten Prämienerhöhungen kommen sollte, wäre diese ein Indiz dafür, dass schon nach geltendem Recht nicht zulässige Deckungsausschlüsse vereinbart worden seien. Dies könnte zur Folge haben, dass der Geschädigte seinen Anspruch - entgegen der Intention des die Versicherungspflicht vorschreibenden Gesetz- oder Verordnungsgebers - nur mit Schwierigkeiten durchsetzen kann oder den Schaden selbst tragen muss.

Die FDP Bundestagsfraktion befürchtet jedoch, dass die geplante Reform des Versicherungsvertragsrechts existenzgefährdende Auswirkungen auf Freiberufler haben könnte. In der "Kleinen Anfrage" schreibt die Fraktion, mit der Reform solle ein Direktanspruch bei den über 100 obligatorischen Haftpflichtversicherungen eingeführt werden. Vertreter der betroffenen Berufe befürchteten, die Versicherer könnten aus diesem Grund die Versicherungsbeiträge deutlich anheben oder gar spezielle Berufshaftpflichtversicherungen gar nicht mehr anbieten. Für 100.000 Freiberufler hätte dies dramatische Konsequenzen, so die Liberalen, da sie die erhöhten Prämien nicht zahlen oder sich überhaupt nicht mehr versichern könnten. Eine umfassende Versicherung unter Einschluss derartiger Schäden würde nach Auffassung des DIW etwa bei den Architekten dazu führen, dass die Zahl der Beschäftigten um zehn Prozent zurückgeht, schreiben die Abgeordneten. Dies würde bedeuten, heißt es weiter, dass etwa 12.000 Architekten ihre Tätigkeit einstellen müssten, da die Zahlung für das gesetzlich vorgeschriebene, einheitlich hohe Versicherungsniveau ihre finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen würde.

Interessierte Leser finden die Antwort der Bundesregierung unter: . In der Anlage ist auch aufgeführt welche obligatorischen Haftpflichtversicherungen es für welche Berufsgruppen gibt. Die "Kleine Anfrage" der FDP Bundestagsfraktion finden Sie unter: .

Autor(en): Helmut Zermin

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