Wann eine Run-off-Gesellschaft übernehmen darf

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Seit dem Jahr 2014 sind rund 1,6 Millionen Lebensversicherungsverträge von fünf Versicherungsunternehmen an andere Firmen abgegeben worden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in einer Kleinen Anfrage das Thema Run-off auf die Agenda gebracht.

Aufgrund der schlechten Geschäftsentwicklung beziehungsweise eines negativen Ausblicks haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Lebensversicherer einen externen Run-off beschlossen oder zumindest angedacht.

Die angebotenen Bestände treffen laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf milliardenschweres und großes Interesse insbesondere bei außereuropäischen Investoren. Laut einer Umfrage werten mehr als die Hälfte der Versicherungsnehmer einen Verkauf als Vertrauensbruch (zu lesen auch auf www.versicherungswirtschaftheute.de).

Auch externes Run-off durch Bestandsübertragung
Seit dem Jahr 2014 sind rund 1,6 Millionen Lebensversicherungsverträge von fünf Versicherungsunternehmen an andere Firmen abgegeben worden. Neben diesen fünf externen Run-offs durch Erwerb gab es einen externen Run-off durch Bestandsübertragung (2014: 2, 2015:1, 2016: 0 und 2017:3).

Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) habe kein Verfahren untersagt, heißt es in der Antwort weiter. In zwei Fällen hätten allerdings Investoren ihre Erwerbsanzeigen für zusammen 350.000 Verträge bei der Bafin wieder zurückgezogen. Derzeit laufe kein Verfahren im Zusammenhang mit einem externen Run-off.

Hauptziel der Bafin: Schutz der Versicherten
Bevor eine Run-off-Gesellschaft den auslaufenden Bestand eines Versicherungsunternehmens übernehmen dürfe, werde geprüft, ob sich Auswirkungen auf die Überschussbeteiligungen der Versicherten ergeben könnten. Hauptziel der Bafin sei der Schutz der Versicherten. Auch im externen Run-off müssten die jeweiligen Lebensversicherer die Verpflichtungen aus den Verträgen erfüllen und würden der Aufsicht unterliegen. Gegebenenfalls würden Auflagen verhängt, um eine Minderung des Wertes der Überschussbeteiligung zu verhindern.

"Im Zusammenhang mit dem Wert der Überschussbeteiligung vor und nach der Übernahme durch die Run-off-Gesellschaft ist darüber hinaus zu beachten, dass die Kostensituation der Run-off-Gesellschaft gegebenenfalls günstiger ist als die Kostensituation des Lebensversicherers, der den Bestand abgibt. Run-off-Gesellschaften sind auf eine effiziente Bestandsverwaltung mit entsprechend niedrigeren Kosten ausgerichtet und müssen keine Vertriebskosten decken", erläutert die Bundesregierung.

Auch die Titelgeschichte in der Juni-Ausgabe von Versicherungsmagazin beschäftigt sich unter der Überschrift „Eine Branche im Ungleichgewicht“ mit den Thema „Run-off“ und seinen Auswirkungen auf die Branche. Nachfolgend ein kurzer O-Ton aus dem Artikel:

"Versicherungsmakler Bastian Kunkel, der seine Kunden im Netz gewinnt, sieht den Hang zum Run-off auch kritisch: „Dass diverse Vertrage in den Run-Off gegeben werden, tragt nicht zur Vertrauensbildung beim Kunden bei, legt aber auch die teilweise großen Kostenapparate der Versicherer offen. Regulierungen wie die IDD, mit welcher zum Beispiel auch die Angemessenheitsprüfung eingeführt wurde, helfen auch nicht gerade, dem Kunden ein wirklich gutes Produkt anzubieten, da er dies im Zweifel gar nicht abschließen kann, da er sich in dieser Anlagen- und Risikoklasse zu wenig auskennt. Damit Lebens- und Rentenversicherungen zukunftsfähig werden, müssen diese einfacher verständlich sein, weniger (Verwaltungs-)kosten aufweisen und vor allem muss dem Kunden klar kommuniziert werden, warum eine Garantie im Vertrag oft nicht mehr sinnvoll ist und nur die Rendite schmälern wird und tatsächlich – wenn das Anlagemodell passt – auch nicht nötig ist.“

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Quellen: Deutscher Bundestag, Versicherungsmagazin (Meris Neininger)

Autor(en): Versicherungsmagazin

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