Wann Katastrophenhelfer freigestellt werden

740px 535px

Im Ehrenamt arbeiten dürfen Berufstätige grundsätzlich nur in ihrer Freizeit. Es gibt allerdings Ausnahmen, darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin.

Grundsätzlich darf ehrenamtliches Engagement nur in der Freizeit stattfinden. Für Helfer, die sich im Katastrophenschutz, beim Technischen Hilfswerk oder bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren, gelten jedoch Ausnahmen.

Helfende sind freigestellt

Eine Flutkatastrophe, ein Großbrand oder ein Sturm, der schwere Schäden an Häusern und Fahrzeugen anrichtet - in solchen Ausnahmesituation können Helfer im Katastrophenschutz oder des THW gelegentlich nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Sie sind in diesem Fall von der Arbeit freigestellt. Zudem haben sie Anrecht auf das Arbeitsentgelt, das sie ohne die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten hätten. Dazu zählen auch die fälligen Sozialabgaben.

Diese Regeln gelten auch für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Feuerwehrleute haben, je nach landesspezifischem Brandschutzgesetz, noch mehr Rechte.

Zahlen private Arbeitgeber den Lohn für die Fehlzeit eines ehrenamtlich tätigen Arbeitnehmers fort, können sie sich diese Zahlung erstatten lassen. Auch hier gilt dies für die Sozialabgaben. Für Helfer im Katastrophenschutz und für Helfer des THW gilt dies ab einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen.

Quelle: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

Alle Branche News