Warum der Rentenwert West nicht erhöht wird

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Der Bundesrat hat der jährlichen Anpassung der Rentenwerte zugestimmt. Ab 1. Juli 2021 wird sich demnach der Rentenwert Ost von 33,23 auf 33,47 Euro, dies entspricht einer Steigerung um 0,72 Prozent. Der Rentenwert West wird dagegen nicht erhöht und bleibt bei 34,19 Euro.

Hintergrund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Diese ist wiederum Grundlage für die jährliche Rentenanpassung. Nach den vom statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahrs müssten die Rentenwerte eigentlich sinken. Die seit 2009 gesetzlich verankerte Rentengarantie verhindert allerdings Rentenkürzungen - daher bleiben die Westrenten unverändert. Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts auf 97,9 Prozent des aktuellen West-Wertes entspricht den im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Anpassungsschritten.

Die Bundesregierung hatte die Anpassung der Rentenwerte 27. April 2021 beschlossen. Nach der Zustimmung des Bundesrats kann die Verordnung nun von der Bundesregierung verkündet werden und zum 1. Juli in Kraft treten.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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