Warum Unternehmen sich für die bAV einsetzen (sollten)

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Wie gestalten deutsche mittelständische und Großunternehmen ihre betriebliche Altersversorgung und was sind die Trends und Entwicklungen in der bAV? Die HR-Strategieberatung Lurse hat diese Fragen zum Anlass für eine bAV-Spezialstudie genommen.

Für die Studie hat ein repräsentativer Ausschnitt der deutschen Wirtschaft branchenübergreifend die derzeitige und die geplante Ausgestaltung ihrer bAV offengelegt, so jedenfalls die Studienersteller.

In der Neuauflage der Studie aus 2015 wurden nach Aussage von Lurse wesentliche Gestaltungsmerkmale von 74 Versorgungsplänen differenziert nach Finanzierungsquellen sowie nach Mitarbeitergruppen analysiert.

Zusagen mit fest definierten Leistungen kaum noch existent

Damit die bAV für die Arbeitgeber nachhaltig kalkulierbar bleibe, häten die Unternehmen seit 2015 deutlich an der Auslagerung von Risiken gearbeitet. Bei nahezu allen untersuchten Regelungen orientierten sich die späteren Leistungen am Beitrag, sodass Zusagen mit fest definierten Leistungen kaum noch existent seien. Die Garantieverzinsung auf die eingebrachten Beiträge sei dabei mit durchschnittlich ein Prozent p.a. ebenfalls deutlich zurückgegangen.

Zwar nutzten drei Viertel der Teilnehmerunternehmen als Durchführungsweg für ihre bAV die Direktzusage, jedoch würden mit 90 Prozent diejenigen Direktzusagen deutlich überwiegen, bei denen das Funding über ein CTA (Contractual Trust Arrangement) oder aber über eine Rückdeckungsversicherung erfolge. Zins- und biometrische Risiken seien somit weitestgehend ausgelagert – ein gravierender Unterschied zu den Studienergebnissen aus 2015.

Eigenvorsorge der Mitarbeiter durch zusätzliche Arbeitgeberbeiträge fördern

Neben der Analyse der qualitativen Gestaltungskriterien für die vorliegenden bAV-Regelungen werde bei der Studie auch der jeweilige Bruttoversorgungsgrad für drei Mustermitarbeiter (Sachbearbeiter, Professional, Manager) ermittelt. Im Durchschnitt liege die Startrente, die sich ausschließlich aus den arbeitgeberfinanzierten Beiträgen ergebe, zwischen vier und sechs Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Das zeige deutlich, dass die Eigenbeteiligung der Mitarbeiter immer wichtiger werde.

Mehr als 40 Prozent der Unternehmen würden daher die Eigenvorsorge der Mitarbeiter durch zusätzliche Arbeitgeberbeiträge fördern und zwar über einen meist ergänzenden „Matching-Plan“. Matching-Systeme sind nach Ansicht der Studienersteller im Trend: Betrachte man nur die Pläne, die in den vergangenen fünf Jahren neu eingeführt worden wären, so würden 88 Prozent eine arbeitnehmerfinanzierte Komponente beinhalten, bei 56 Prozent in Form von einem Matching-Plan. Die Beteiligungsquote an derartigen Plänen sei mit durchschnittlich 62 Prozent dann auch mehr als doppelt so hoch wie bei rein arbeitnehmerfinanzierten Plänen (28 Prozent).

Mitarbeiter können individuelle Berechnungen anstellen

Die Zukunft der bAV-Kommunikation wird in den webbasierten Kanälen gesehen, das würden 93 Prozent der befragten Unternehmen angeben. Denn vor allem Mitarbeiterportale ermöglichten es, nicht nur allgemein über die jeweilige Versorgungslandschaft zu informieren. Die Mitarbeiter könnten vielmehr individuelle Berechnungen anstellen oder Details zu ihren Anwartschaften abrufen. Die persönliche Informationsmöglichkeit, zum Beispiel über eine Hotline oder persönliche Beratungstermine, bleibe dennoch weiterhin fester Bestandteil des Kommunikationskonzeptes und zeige, dass die bAV ein wichtiges, aber auch erklärungs- und beratungsbedürftiges Benefit darstellt.

Auch in der April-Ausgabe von Versicherungsmagazin ist die bAV ein wichtiges Thema. Unter der Überschrift "Wie die Quadratur des Kreises gelingen kann" wird eine weitere Studie zu bAV vorgestellt, die unter anderem analysiert, wie Arbeitgeberverbände die Wirkung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes einschätzen.

Nachfolgend ein kurzer Blick ins Heft:
"Glaubt man einer aktuellen Studie, waren die Sozialpartner schon früh bereit, ein bAV-Modell entsprechend dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zu vereinbaren. Demnach vermuten zwei Drittel der befragten Gewerkschaftsvertreter und 46 Prozent der Arbeitgeberverbände, dass sich das Gesetz eignet, die bAV in Deutschland weiterzuverbreiten. Das Meinungsbild ist aber nicht einheitlich.

Die Zustimmung zum Sozialpartnermodell ist zweischneidig. Vor allem unter den Arbeitgeberverbänden hat die Studie von Axa und V.E.R.S. nicht nur Zustimmung, sondern auch Skepsis zum Vorschein gebracht: Fast jeder fünfte Arbeitgeberverband hält das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) „eher nicht“ oder „auf keinen Fall“ geeignet, die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiterzuverbreiten.

„Schon im Vorgang zur Studie haben wir feststellen müssen, dass zahlreiche Verbände und Gewerkschaften in Deutschland erhebliche Informationsbedarfe im Bereich der betrieblichen Altersversorgung aufweisen“,kommentiert Branchenkenner Professor Fred Wagner, Direktor des Instituts für Versicherungslehre an der Universität Leipzig, die Studie. „Einige Verbände hatten sich zuvor noch kaum mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz beschäftigt.“

Dennoch würden 77 Prozent der Gewerkschaften und 65 Prozent der Arbeitgeberverbände ein Sozialpartnermodell vereinbaren. Andererseits lehnen 22 Prozent der Gewerkschaften kategorisch Verhandlungen zu einem Sozialpartnermodell ab. Und ein Drittel will weder von einem eigenen Modell noch von einer branchenübergreifenden Lösung etwas wissen. Auf Arbeitgeberseite spricht sich die Hälfte für eine verbands- beziehungsweise branchenübergreifende Lösung aus, während 40 Prozent eine eigene präferieren. Einigkeit sieht definitiv anders aus.

Dennoch wertet der ehemalige Axa-Vorstand Dr. Patrick Dahmen die Studie als Zustimmung zum BRSG und kündigtan, die Chancen nutzen zu wollen: „Wir haben bereits einen gesamthaften Lösungsansatz erarbeitet und freuen uns nun, mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in Gespräche zur konkreten Umsetzung einzusteigen.“ Das Modell sei mit der Bafin besprochen und mache die bAV so einfach wie noch nie."

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Quellen: Lurse AG, Versicherungsmagazin (Elke Pohl)

Autor(en): Versicherungsmagazin

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