Was sich bei der Altersvorsorge ändern soll

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Der Koalitionsvertrag 2021 ist vollbracht. SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wollen „mehr Fortschritt wagen“ und ein „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ sein. Große Worte, große Ziele. Auch in die Altersvorsorge soll Bewegung kommen.

Vollmundig bereits die Argumentation der FDP in ihrem Wahlprogramm: „Unsere Zeit braucht neue Antworten. Unser Land muss freier, nachhaltiger, digitaler, moderner und wettbewerbsfähiger werden. Wir Freie Demokraten sind bereit, ins Offene zu gehen und Neues zu wagen. Wir wollen, dass Deutschland nach vorne kommt. Wir wollen, dass Deutschland aus der Mitte heraus regiert wird. Wir stehen zu unserer Verantwortung.“

Was sich in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge ändern soll

Sich verantwortlich zeigen, wollen die Koalitionspartner, will die FDP, auch bei der Altersvorsorge. In welche Richtung es hier gehen soll, lässt der Koalitionsvertrag erkennen. Hier ein Blick in das Papier:

„Wir werden die gesetzliche Rente stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent dauerhaft sichern. In dieser Legislaturperiode steigt der Beitragssatz nicht über 20 Prozent. Es wird keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben. Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.

Diese teilweise Kapitaldeckung soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen. Dazu werden wir in einem ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von zehn Milliarden Euro zuführen.

Der kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen Rente muss für das Kollektiv der Beitragszahler dauerhaft eigentumsgeschützt sein. Wir werden der Deutschen Rentenversicherung auch ermöglichen, ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen. Die umlagefinanzierte Rente wollen wir durch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die erwerbsbezogene und qualifizierte Einwanderung stärken. Wir werden den Nachholfaktor in der Rentenberechnung rechtzeitig vor den Rentenanpassungen ab 2022 wieder aktivieren und im Rahmen der geltenden Haltelinien wirken lassen. So stellen wir sicher, dass sich Renten und Löhne im Zuge der Corona-Krise insgesamt im Gleichklang entwickeln und stärken die Generationengerechtigkeit ebenso wie die Stabilität der Beiträge in dieser Legislaturperiode.

Wir wollen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand umsetzen. Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter. Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Zusätzlich muss das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.

Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Es gilt ein Bestandschutz für laufende Riester-Verträge. Den Sparerpauschbetrag wollen wir auf 1.000 Euro erhöhen. Wir wollen das Rentensplitting bekannter machen, unter anderem indem die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der jährlichen Renteninformation auf diese Möglichkeit hinweist.

Was das Wahlprogramm 2021 der FDP angestrebt hat

Doch das Wahlprogramm 2021 der Freien Demokraten listet noch einige weitere Ziele auf. So ist auch vermerkt, dass sie ein Altersvorsorge-Depot einführen wollen. Ohne obligatorischen Versicherungsmantel soll so das Beste aus Riester-Rente, Rürup-Rente und dem amerikanischen Modell „401K“ (Flexibilität und Rendite-Chancen) vereint werden.

Zudem müssen nach Ansicht der Freien Demokraten die Ansprüche aus der Altersversorgung übertragbar und ein Anbieterwechsel möglich sein. „Dies stärkt den Wettbewerb und macht private Altersvorsorge für alle attraktiver“, heißt es auf deren Webseite.

Viele große Pläne,viele gute Ideen

Nachfolgend noch eine Stichwortliste, die die Vorsorgepläne der FDP umreißen (Auswahl). Die nächsten vier Jahre werden zeigen, was davon umgesetzt werden konnte:

  1. Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip ermöglichen
  2. Flexiblen Renteneintritt ab 60 ermöglichen
  3. Gesetzliche Aktienrente einführen
  4. Doppelbesteuerung von Renten verhindern
  5. Freie Wahl bei der Altersvorsorge für Selbstständige
  6. Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Eigentumsturbo etablieren
  7. Spekulationsfrist von drei Jahren einführen – Sparerfreibetrag erhöhen
  8. Zuverdienstgrenzen abschaffen und Teilrenten ermöglichen
  9. Bessere Investitionsmöglichkeiten für Altersvorsorge – Anlagevorschriften öffnen
  10. Erwerbsminderungsrente stärken
  11. Generationengerechtigkeit in der Rentenanpassungsformel
  12. Mit Basis-Rente Altersarmut gezielt bekämpfen
  13. Doppelverbeitragung abschaffen
  14. Nachholfaktor in der Rentenanpassungsformel reaktivieren

Quelle: FDP

       

      Autor(en): versicherungsmagazin.de

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