Weit über 100 Urteile zur Betriebsschließung

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Die Zeitschrift "Recht und Schaden" stellt eine Rechtsprechungsübersicht über Urteile  zur Betriebsschließungsversicherung zur Verfügung, die laufend aktualisiert wird.

Die im C.H. Beck Verlag erscheinende Zeitschrift hat eine Exceldatei veröffentlicht und aktualisiert diese laufend (https://rsw.beck.de/zeitschriften/runds/sonderthema-betriebsschlie%C3%9Fungsversicherung). Interessierte Leserinnen und Leser erhalten einen Überblick über die Urteile und Beschlüsse zur Betriebsschließungsversicherung, die im Zuge der Corona-Pandemie in Anspruch genommen wurden (siehe Im Sport hieße es 1:5).

119 Urteile und Beschlüsse ergangen

Mit Datum 8. März 2021 werden dort bereits 116 Urteile und drei Beschlüsse verzeichnet, im Weiteren wird von gesamt 119 Urteilen gesprochen. Davon sind 115 Urteile in erster und vier Urteile in zweiter Instanz ergangen.

Von den erstinstanzlichen Urteilen führten laut der Autorin Coco Mercedes Tremurici, Doktorandin an der Freien Universität Berlin, insgesamt 22 zur Anerkennung des Versicherungsfalls. Umgekehrt wurde in 92 Fällen der Versicherungsfall abgelehnt. In einem Fall wurde ein wirksamer Abfindungsvergleich verwehrt und weitergehende Ansprüche aus der Versicherung geltend gemacht. Alle vier zweitinstanzlichen Urteile und Beschlüsse führten ebenfalls zu einer Ablehnung des Versicherungsfalls.

Über das ganze Land verteilt

Unter den Gerichtsstandorten fällt auf, dass sich 54 verschiedene Gerichte bereits mit dem Thema Corona und Betriebsschließung beschäftigen mussten. Die meisten Urteile sind bisher am Landgericht Köln (10) ergangen, gefolgt vom Landgericht Bochum (8) und dem Landgericht Stuttgart (7).

Insgesamt 75 Urteile wurden bisher im Jahr 2020 gefällt. Bis zum 8. März sind aber auch schon 44 Urteile in diesem Jahr ergangen.

BSV-Urteile 3/2021

54 Urteile zum Ausschluß von Prionenerkrankungen

In 54 Fällen ging es auch um den Ausschluss der so genannten Prionenerkrankungen, der in der Literatur frühzeitig als ein Beleg dafür angeführt wurde, dass die Aufzählung der Krankheiten in den Versicherungsbedingungen nicht abschließend sei und damit im Umkehrschluss Covid-19 als mitversichert zu gelten habe, auch wenn diese Krankheit naturgemäß in den Aufzählungen fehlt.

Allerdings waren die Gerichte allein 31-mal der Meinung, dass dieser Ausschluss keinen Rückschluss auf eine offene Aufzählung zulässt. Umgekehrt meinten 15 Gerichte, dieser Ausschluss unterstütze die für den Kunden günstigere Auslegung, die Liste der Krankheiten sei nicht abschließend.

Autor(en): Matthias Beenken

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