Wenn die Kamera den Auffahrunfall filmt

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Im Vorfeld des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstags haben sich die Kfz-Versicherer dafür ausgesprochen, die Nutzung von so genannten Dashcams (kleine Videokameras, die hinter der Windschutzscheibe platziert werden) zu regulieren und zu legalisieren. "Dashcams liefern objektive und leicht auszuwertende Informationen und könnten diverse unfall-analytische Gutachten überflüssig machen", sagte Uwe Cremerius, Leiter der Kommission Kraftfahrt Schaden im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Damit die Versicherer Dashcam-Aufnahmen verwenden können, müsste zuerst ein verbindlicher datenschutzrechtlicher Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. Bislang fehlt dieser in Deutschland. Die Kameras sind zwar nicht verboten, doch wer während der Fahrt Personen und Kennzeichen durchgehend aufzeichnet, verstößt gegen den Datenschutz. Erlaubt ist nur, die Kamera unmittelbar vor oder während einer Gefahrensituation einzuschalten.

Aufzeichnung muss konform mit dem Datenschutz gehen
Das sei völlig unrealistisch kritisierte Cremerius: "In einer Gefahrensituation versuchen die Fahrer, den Unfall zu verhindern und werden kaum daran denken, die Dashcam einzuschalten". Er schlug stattdessen vor, Kameras zuzulassen, die eine Fahrt lediglich für einen kurzen Zeitraum aufzeichnen und ältere Aufnahmen kontinuierlich löschen. So werde dem Datenschutz Rechnung getragen.

Einsatz und Nutzen von Dashcams werden unter anderem beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag vom 27. bis 29. Januar 2016 in Goslar diskutiert werden.

Quelle: GDV
Bildquelle: © vectorass - Fotolia

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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