Wie drei BU-Anbieter zeigen, wie es gehen kann

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Faire Leistungsprüfung ist die Nagelprobe bei jeder Berufsunfähigkeits-Versicherung. Hier stechen drei Anbieter im Markt hervor. Denn sie lassen sich im Schadenfall von Experten gegenchecken.

Die Schadenregulierung in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist und bleibt kompliziert. Das bestätigen Praktiker. „Der Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmers, den wir erfolgreich unterstützt haben, war schon mit dem Ausfüllen des ersten Formulars von rund 50 Seiten hoffnungslos überfordert“, sagt etwa Matthias Helberg, Versicherungsmakler aus Osnabrück.

Zudem werfen Experten den Versicherern immer wieder eine regelrechte Zermürbungstaktik vor. So sollen die Leistungsprüfungen im Schnitt nach 110 Tagen entschieden sein, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) behauptet. „Die Erledigung in diesem Zeitraum habe ich in 18 Jahren bei der Bearbeitung von rund 200 Schadenfällen genau einmal erlebt. Alle anderen Fälle dauerten – zum größten Teil deutlich – länger“, sagt der Versicherungsberater Marco Krieter von der Kanzlei KKP aus Bochum.

Kritikern den Zahn gezogen

Geben die Betroffenen entnervt auf, gilt das für die Branche als selbstverschuldeter Ausstieg aus dem Antragsverfahren. Der generellen Kritik an der Leistungsprüfung haben die Versicherer Dialog und Hannoversche und LV 1871 den Zahn gezogen. Sie lassen das Verfahren notfalls von unabhängiger Seite überprüfen. So können bei beiden Assekuranzen Versicherungsberater prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Beide Versicherer haben das Recht auf den „Gegen-Check“ in ihren Bedingungen verankert. So heißt es etwa bei der Hannoverschen:

„Beabsichtigen wir nach Prüfung der uns eingereichten und von uns beigezogenen Unterlagen den Leistungsantrag gemäß § 13 Absatz 1 abzulehnen, informieren wir unter Darlegung unserer Gründe zuvor denjenigen, der Anspruch auf die Versicherungsleistung erhebt. Dadurch geben wir ihm Gelegenheit, eine der folgenden Verbraucherschutzorganisationen (VSO)

  1. Verbraucherzentralen, die in der Verbraucherzentrale Bundesverband organisiert sind,
  2. Versicherungsberater, die im Bundesverband der Versicherungsberater organisiert sind,

zur Überprüfung unserer vorläufigen Auffassung einzuschalten.“

Prüfkosten werden weitgehend übernommen

Die Kosten der Kontrolle übernehmen beide Versicherer zu jeweils 75 Prozent. Die Dialog zahlt bis 375 Euro und die Hannoversche sogar bis zu 500 Euro. Die LV1871 sieht keinen Deckel vor und übernimmt die Beratungskosten von Verbraucherzentralen, Versicherungsberatern und Rechtsanwälten bis 500 Euro „Leider ist es nicht so, dass der Versicherungsberater von Anfang an der versicherten Person zur Seite gestellt wird, sondern nur zur Überprüfung einer negativen Leistungsentscheidung“, kritisiert Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse beim Marktbeobachter Morgen & Morgen. „Trotzdem halte ich diese Regelung für eine tolle und vertrauensbildende Assistance-Leistung“, so der Analyst.

Das Angebot fließt beim Rater dann auch positiv in den Punkt „Service im Leistungsfall“ ein. Mit einer aktuellen Leistungsquote von 80 Prozent erhält die Hannoversche in diesem Bereich ein "ausgezeichnet", also die Höchstbewertung von fünf Sternen. Die heimst auch die Dialog noch ein, obwohl die Leistungsquote mit knapp über 70 Prozent schon grenzwertig ist.

Zusätzliche Rechtsschutzpolice hat Geschmäckle

Für Vermittler kann der Gegencheck – wenn alle individuellen Parameter stimmen – den Ausschlag für eine Kundenempfehlung geben. Alternativ können Versicherungsmakler ihrem Kunden, der Arbeitskraftschutz sucht, vor dem Antrag eine Rechtsschutzversicherung vermitteln. Dieser Schutz ist umfassender, denn so kann der Kunde im Ernstfall sich sofort professionelle Hilfe holen. Ein Geschmäckle hat ein solcher Vorschlag jedoch schon. Er ist deutlich weniger vertrauensbildend. Daher wäre es eigentlich wünschenswert, wenn Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherung eine unabhängige Begleitung direkt ab dem Leistungsantrag unterstützen würden.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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