Wie sieht die künftige Besteuerung von Lebensversicherungen aus?

Der Finanzminister will die Bedingungen für die Steuerfreiheit von Lebensversicherungen präzisieren. Künftig soll das Halbeinkünfteverfahren zur Besteuerung von Altersvorsorgeleistungen nach den Vorstellungen des nur noch auf Lebensversicherungen angewendet werden, die diesen Namen auch „verdienen“.

Geldanlagen, die als Lebensversicherungen firmieren, sollen dagegen wie Geldanlagen besteuert werden, also ab 2009 mit der Abgeltungssteuer. Beispiele hierfür sind Versicherungen, die folgende Punkte enthalten:
- Kein Langlebigkeitsrisiko bei Rentenversicherungen,
- „Minimalistischer Versicherungsschutz“ bei kapitalbildenden Lebensversicherungen,
- Vermögensverwaltung im Mantel eines Lebensversicherungsvertrags.

Garantierte Mindestrente gefordert
So würden Rentenversicherungen angeboten, bei denen die Übernahme eines Langlebigkeitsrisikos fehle - dies seien keine Rentenversicherungen und können somit auch nicht wie eine Lebensversicherung besteuert werden. Das Ministerium fordert eine garantierte Mindestrente bei klassischen Rentenversicherungen und einen garantierten Rentenfaktor zur Umrechnung des angesparten Vermögens in eine Rente bei Fondsrenten.

Vertrag müsse Risikotragung enthalten
Auch müsse der Vertrag eine „ausreichende Risikotragung“ enthalten, hierunter versteht das Ministerium einen Todesfallschutz von mindestens 60 Prozent der insgesamt zu zahlenden Beiträge für klassische Kapitallebensversicherungen. Oder ein Plus von mehr als zehn Prozent auf den jeweiligen Zeitwert der Versicherung für fondsgebundene Kapitallebensversicherungen.

Bei vermögensverwaltenden Versicherungsverträgen kein Vorsorgecharakter erkennbar
Außerdem missfallen dem BMF Versicherungsmäntel „im benachbarten Ausland“, die in Deutschland verkauft werden. Dabei wird ein Anlagedepot in einen Versicherungsvertrag eingebunden, dessen Todesfallschutz bisweilen nur ein Prozent des verwalteten Vermögens betrage. Bei diesen „vermögensverwaltenden Versicherungsverträgen“ trete der Vorsorgecharakter einer Lebensversicherung so weit zurück, dass sich eine steuerliche Gleichbehandlung mit normalen Lebensversicherungsverträgen ausschließe. Dies solle sogar rückwirkend geschehen.

Der als auch die berufsständische Interessenvertretung der Finanzdienstleister, der , sind gegen eine Rückwirkung. Aber insgesamt halten auch sie Korrekturen für erforderlich.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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