Wie Vermittler Vereinsgründer unterstützen können

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Freitagabend, Mitgliederversammlung in einem Sportverein: Der dreiköpfige Vorstand hat geschlossen seine Ämter niedergelegt, "wegen unüberbrückbarer Differenzen", wie es heißt. Nun werden die zahlreich erschienenen Vereinsmitglieder aufgefordert, doch bitte für ein Vorstandsamt zu kandidieren – findet sich niemand, wird ein Notvorstand von Amts wegen eingesetzt und es droht mittelfristig die Auflösung des Vereins.

Alle zögern, sich zu melden, weil sie ja eigentlich im Verein sind, um Sport zu treiben und keine Lust auf Verwaltungsarbeit haben. Schließlich erklären drei Mitglieder ihre Kandidatur, die dankbar angenommen und mit einer einstimmigen Wahl belohnt wird – die Auflösung des Vereins wurde abgewendet.

23 Millionen Deutsche arbeiten im Ehrenamt

Aber wissen die frischgebackenen Vorstände eigentlich, worauf sie sich dabei eingelassen haben? Die Bundesbürger gelten nicht ganz zu Unrecht als "Vereinsmeier: Rund 23 Millionen, also statistisch gesehen rund jeder vierte Deutsche, arbeiten in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Viele von ihnen engagieren sich dabei mit anderen Menschen zusammen in Vereinen, von denen es in Deutschland etwa 640.000 gibt. Auch wenn die Zahl der Mitglieder insgesamt eher rückläufig ist, dürften doch weiterhin gut 40 Prozent der Bundesbürger in Vereinen aller Art und Größenordnungen organisiert sein.

Gewaltiges Potenzial der ehrenamtlichen Vereinsvorstände

Dabei muss man unterscheiden zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen. Bei den nicht eingetragenen Vereinen sind die rechtlichen Anforderungen geringer. Kommt es allerdings zu einem Schadenfall, haften diejenigen, die für den Verein handeln, unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen, wenn das Vereinsvermögen zur Regulierung nicht ausreicht.

Die überwiegende Zahl der Vereine sind allerdings eingetragene Vereine, bei denen die Vereinigung eine selbstständige Rechtspersönlichkeit ist, die durch genau definierte Organe wie den Vorstand vertreten wird. Hier haftet im Schadenfall also zunächst der Verein, nicht die handelnde Person. Wenn man davon ausgeht, dass jeder Verein mindestens zwei bis vier Vorstandsmitglieder hat, die für ihn Entscheidungen treffen, Verträge abschließen und das Alltagsgeschäft regeln, ist allein das Potenzial von ehrenamtlichen Vereinsvorständen in eingetragenen Vereinen gewaltig.

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Autor(en): Susanne Görsdorf-Kegel

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